Führungskräfte beziehen Position – Stellungnahmen zu Regierungsplänen

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Die zurückliegenden Wochen waren in der Öffentlichkeit von dem tiefen Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen sowie der FDP gekennzeichnet. Auf Fachebene haben die einzelnen Bundesministerien jedoch bis zuletzt weiter an vielen bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben gearbeitet, die teilweise bereits durch das Bundeskabinett verabschiedet worden waren. Für das Team der ULA bedeutete dies viel Arbeit, um die Interessen der Fach- und Führungskräfte zu wahren. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, eigene Themen aktiv voranzutreiben. Hierzu führte die ULA zahlreiche Hintergrundgespräche mit politischen Entscheidern, betrieb Medienarbeit und brachte umfangreiche Stellungnahmen in die öffentlichen Konsultationen ein. Inwieweit sich bis zu den erwarteten Neuwahlen für einzelne Vorhaben noch eine parlamentarische Mehrheit findet, ist aktuell ungewiss.

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II

Die ULA sieht in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einen geeigneten Beitrag, um der Zielsetzung des bisherigen Koalitionsvertrages gerecht zu werden, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken. Ebenso begrüßen die Führungskräfteverbände das Vorhaben, dem sogenannten Sozialpartnermodell, welches mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde, endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

Insbesondere für Fach- und Führungskräfte kommt der zweiten Säule der Alterssicherung eine hohe Bedeutung zu, um die teils große Versorgungslücke zwischen der Versorgung durch die gesetzliche Rente und dem vor Renteneintritt erzielten Einkommen aufzufüllen. Der bAV kommt ferner eine gewichtige Rolle als Instrument der Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels zu. In Ihrer Stellungnahme macht die ULA Vorschläge, um die bAV in der Praxis für Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder attraktiver auszugestalten.

Stellungnahme: https://www.ula.de/ula-stellungnahme-zur-staerkung-der-betrieblichen-altersversorgung/

Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II

Das Ziel der Wachstumsinitiative, den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, wird von den Führungskräfteverbänden grundsätzlich begrüßt. Die Bundesregierung beabsichtige allerdings, die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren. Hierzu soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert werden, indem die schon bestehenden Regelungen für Risikoträger in systemrelevanten Banken auch auf nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet werden. Die ULA warnt davor, diesem Referentenentwurf seine Zustimmung zu geben.

Denn die im Entwurf des ZuFinG II enthaltene weitere Aufweichung des Kündigungsschutzes für Leistungsträger ist ein Irrweg. Schon die Einschränkungen des Kündigungsschutzes im Zuge des Brexit-Steuerbegleitgesetzes (Brexit-StBG) von 2019 haben keine relevante Beschäftigungswirkung entfaltet. Die hieran anknüpfenden Vorstöße würden bei Erfolg einen Zwei-Klassen-Kündigungsschutz manifestieren und die Belegschaften spalten. Die Pläne wären dabei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sozialpolitisch inakzeptabel. Sie würden den Kündigungsschutz zum Spielball der Politik machen.

Stellungnahme: https://www.ula.de/ula-stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-zweites-zukunftsfinanzierungsgesetz-zufing-ii/

Tariftreuegesetz

Die ULA legt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie den Fokus ausschließlich auf die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen. Sie haben eine direkte Relevanz für die Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten haben.

Die ULA hat sich in den zurückliegenden Jahren dafür eingesetzt, den Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarten optionalen Online-Wahlen schon für die nächsten Wahlen im Jahr 2026 freizumachen. Die Möglichkeit, online zu wählen ist unerlässlich, um der fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden und gleichzeitig die betriebliche Mitbestimmung zeitgemäß und effizient zu gestalten.

Der Gesetzesentwurf des BMAS findet nur dann die Zustimmung der ULA, wenn die Möglichkeit von Online-Wahlen nicht nur auf Betriebsräte beschränkt, sondern auch auf Sprecherausschüsse ausgeweitet wird. Mit Blick auf die betriebliche Praxis sind die im vorliegenden Entwurf gemachten Vorgaben für die erstmalige Durchführung der Onlinewahlen aus Sicht der Fach- und Führungskräfte ferner zu restriktiv. Dies betrifft die langen Vorlaufzeiten von 26 Wochen, das zu erzielende Einvernehmen mit den Arbeitgebern sowie die Befristung der Regelung.

Um die wichtige und zukunftsweisende Regelung nicht erst 2030 sondern bereits zu den Betriebsrats- und Sprecherausschusswahlen 2026 zu ermöglichen, wäre ein überparteilicher Konsens noch vor Ablauf der Legislaturperiode notwendig. Sollte das Tariftreuegesetz in seiner Gesamtheit dabei keine entsprechende Zustimmung finden, stehen die Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten bereit, das Pilotprojekt zu Online-Wahlen 2026 eigenständig durchzuführen.

Stellungnahme: https://www.ula.de/ula-stellungnahme-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-tarifautonomie-tariftreuegesetz/