Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMAS für ein Flexirentengesetz

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Die ULA hat gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Referentenentwurf eines Flexirentengesetzes Stellung genommen. Die wichtigesten Inhalte sind hier zusammen gefasst.

a. Die Vorschläge für eine Neuregelung des Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten erfüllen die Erwartungen der ULA in Summe nicht. Die ULA begrüßt zwar den Übergang zu einem System der stufenlosen Anrechnung von Hinzuverdiensten oberhalb des Freibetrag von 450 Euro sowie eine jahresbezogene Berechnung. Allerdings führt die neue Anrechnungsformel bei hohen Hinzuverdienstgrenzen zu einer schärferen Anrechnung als nach geltendem Recht. Darüber hinaus ist die neue Berechnungsformel weiterhin zu kompliziert, um von den Betroffenen ohne professionelle Beratungen verstanden und nachvollzogen zu werden. Die erwartete Ermutigung für eine gezielte Nutzung flexibler Zeitoptionen, insbesondere einer rentennahen Teilzeit, wird auf diese Weise ausbleiben.

b. Der geplante Übergang zu einer Versicherungspflicht von Beziehern einer vorgezogenen Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist aus Sicht der ULA sinnvoll.

c. Gleiches gilt für die Möglichkeit für Vollrentner, auf ihre Versicherungsfreiheit zu verzichten.

d. Positiv bewertet die ULA auch die Neufassung der Vorschriften im Bereich Rehabilitation und Prävention.

e. Ebenso befürwortet die ULA den geplanten Lückenschluss bei der sog. Nahtlosigkeitsregelung (Diese Regelung zielt soll einen durchgängigen Bezug von Lohnersatzleistungen beim Übergang vom Krankengeldbezug in die Erwerbsminderungsrente sicherstellen, ggf. auch durch einen vorübergehenden Bezug von Arbeitslosigkeit).

f. Trotz grundsätzlicher Bedenken gegen Ausnahmeregelungen bei der Beitragspflicht – diese bergen stets die Gefahr von Verzerrungswirkungen – hält die ULA die die auf fünf Jahre befristete Beitragsfreiheit von Personen jenseits der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für vertretbar.

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