Belastungsmoratorium 2028: Faktor Arbeit nicht weiter verteuern

Nach dem Anstieg der GKV-Beitragsbemessungsgrenze um 9,7 Prozent bei einer maßgeblichen Lohnentwicklung von 4,38 Prozent fordert die ULA für 2028 ein Belastungsmoratorium: Keine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen oberhalb der Inflationsrate des Vorjahres. Aktuelle Modellrechnungen zeigen, dass die zusätzliche Arbeitnehmerbelastung für Fach- und Führungskräfte bis 2031 in einzelnen Berufsbeispielen auf mehr als 5.000 Euro jährlich steigen kann.

Die ULA fordert einen Belastungsstopp für Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen. Der Faktor Arbeit darf nicht weiter verteuert werden. Die Sozialversicherungen können nicht dauerhaft durch immer höhere Einnahmen stabilisiert werden. Jetzt braucht es Ausgabendisziplin und strukturelle Reformen statt immer neue Belastungen. Für 2028 fordert die ULA deshalb, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen oberhalb der Inflationsrate auszusetzen.

Die ULA kritisiert die geplante Anhebung der Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 9,7 Prozent und damit mehr als doppelt so stark wie die maßgebliche Lohnentwicklung von 4,38 Prozent. Damit geht es aus Sicht der ULA um mehr als eine technische Anpassung der Rechengrößen. Die steigenden Beitragsgrenzen erhöhen die Belastung des Faktors Arbeit auf beiden Seiten: Beschäftigte werden zusätzlich belastet, zugleich steigen für die Unternehmen die Arbeitskosten.

Fach- und Führungskräfte trifft diese Entwicklung besonders, weil sie bereits jetzt einen hohen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme leisten. Eine immer weitere Verlagerung der Finanzierung auf Arbeit und Leistung berührt deshalb nicht nur Nettoeinkommen und Arbeitskosten, sondern auch Leistungsanreize, Akzeptanz der Sozialversicherungssysteme und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

„Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen belasten Beschäftigte und Unternehmen gleichzeitig. Für Fach- und Führungskräfte sinkt das Netto, für Unternehmen steigen die Arbeitskosten. In einer Phase schwachen Wachstums und hoher Standortkosten ist das keine isolierte sozialpolitische Entscheidung, sondern eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Wer den Wirtschaftsstandort stärken will, kann die Finanzierung der Sozialversicherungen nicht immer weiter über den Faktor Arbeit organisieren. Wer Wachstum, Mehrarbeit und Verantwortung will, muss den Faktor Arbeit entlasten, statt ihn immer weiter zu verteuern.“ Roland Angst, Präsident des Deutschen Führungskräfteverbands ULA

Nach dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 76.500 Euro und in der Rentenversicherung auf 106.200 Euro steigen. In der Krankenversicherung ist dabei eine zusätzliche Sonderanhebung um 3.600 Euro jährlich bereits gesetzlich beschlossen. Weitere Belastungen ergeben sich aus den derzeit laufenden Reformvorhaben in der Pflege- und Rentenversicherung; ihre Auswirkungen werden in den aktuellen Modellrechnungen als Szenarien abgebildet.

Für 2027 treffen dabei mehrere Entwicklungen zusammen. Die aktuellen Auswertungen bilden die Arbeitnehmermehrbelastung aus dem Regierungsplan für die gesetzliche Rentenversicherung, der GKV-Reform und der SPV-Reform im Entwurf ab. Für die weitere Entwicklung bis 2031 werden die Beitragsbemessungsgrenzen nach 2027 mit jährlich drei Prozent fortgeschrieben. Für das Rentenszenario wird bei Umsetzung der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission ein Anstieg des Beitragssatzes von 18,6 Prozent im Jahr 2027 auf 21,9 Prozent im Jahr 2031 zugrunde gelegt.

Die Auswertung macht deutlich, dass die Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits ab dem Jahr 2027 signifikant zunehmen wird. Am Beispiel eines Ingenieurs bei Audi mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 101.400 € zeigt sich, dass sich allein aus den Anpassungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine zusätzliche jährliche Mehrbelastung von 597,36 € ergibt. In Verbindung mit dem vom Kabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz sowie der Rentenreform erhöht sich diese Mehrbelastung im Jahr 2027 auf 1.131,84 €. Selbst unter der optimistischen Annahme einer moderaten Entwicklung der Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sowie einer günstigen Gehaltsentwicklung ab 2027 beläuft sich die individuelle Mehrbelastung bis zum Jahr 2031 bereits auf 5.355,36 € – und das ausschließlich auf der Arbeitnehmerseite.

Die zusätzlichen Einnahmen, die 2027 aus der Mehrbelastung von Fach- und Führungskräften entstehen, schaffen bereits erheblichen finanziellen Spielraum. Dieser Zugewinn muss 2028 für einen Belastungsstopp genutzt werden – statt ihn durch zusätzliche Ausgaben aufzuzehren und anschließend die nächste Belastungsrunde einzuleiten.

Konkret fordert die ULA: keine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen oberhalb der Inflationsrate. Gleichzeitig müssen die strukturellen Ausgabenprobleme der Sozialversicherungen angegangen werden, statt ihre Finanzierung immer weiter über stetig steigende Belastungen des Faktors Arbeit zu sichern.

Die Auswertungen zeigen nicht nur den Belastungssprung im Jahr 2027, sondern auch, wie sich die Arbeitnehmerbelastung unter den zugrunde gelegten Annahmen bis 2031 weiterentwickeln kann. Vier Berufsbeispiele machen diese Entwicklung für unterschiedliche Einkommen und Erwerbssituationen konkret sichtbar.


Unsere Beispielrechnungen

1. Berufsbeispiel: Ingenieur in der Automobilindustrie (Audi)1

2. Berufsbeispiel: Fachärztin im kommunalen Krankenhaus1

Berufsbeispiel Fachaerztin-im-kommunalen-Krankenhaus

3. Berufsbeispiel: Biologin in der Chemischen Industrie1

Berufsbeispiel Biologin in der Chemischen Industrie

4. Berufsbeispiel: Maschinenelektroniker in der Metallindustrie1

Berufsbeispiel Maschinenelektroniker in der Metallindustrie

 

Weiterführende Informationen:  

Berichterstattung in der Augsburger Allgemeinen (08.10.2026): „Reformen der Bundesregierung: Diese Belastungen kommen auf Gutverdiener zu“

ULA-Stellungnahme zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027

Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 30.06.2026: Beitragsschock für Fach- und Führungskräfte

ULA-Pressemitteilung vom 02. Junl 2026: Koalitionsausschuss lässt Fach- und Führungskräfte im Stich: Weniger Kündigungsschutz, mehr Belastungen

ULA-Pressemitteilung vom 23. Juni 2026: Rentenkommission gelingt wegweisender Balanceakt für mehr Nachhaltigkeit und mehr Generationengerechtigkeit

ULA-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)