Wer ist die ULA?

Die ULA e. V. – Deutscher Führungskräfteverband wurde im Jahr 1951 unter dem damaligen Namen „Union der Leitenden Angestellten“ gegründet und ist der größte Dachverband für Fach- und Führungskräfteorganisationen. Als gemeinsames politisches Sprachrohr ihrer Mitgliedsverbände vertritt sie die Interessen aller Führungskräfte in Deutschland.

Während die ULA e. V.– Deutscher Führungskräfteverband die übergreifende Vertretung im politischen Raum sicherstellt, nehmen ihre Mitgliedsverbände  die Vertretung der spezifischen berufs- und branchenbezogene Anliegen und Interessen ihrer Mitglieder wahr.

Auf europäischer Ebene sind wir Gründungsmitglied der CEC European Managers, die eine Million Führungskräfte in Europa vertritt.

Führungskräfte zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Sie erbringen überdurchschnittliche berufliche Leistungen, unabhängig davon, in welcher Phase ihrer Karriere sie sind.
  • Sie sind unabhängig in ihrem professionellen Urteil.
  • Sie repräsentieren nach außen ihr Unternehmen und nehmen auch gegenüber ihren Mitarbeitern eine Vorbildfunktion ein.
  • Sie benennen gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Auftraggeber ihre Vorstellungen und beanspruchen Spielräume zur Mitgestaltung.
  • Führungskräfte sind in der Regel in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, aber nicht nur.
  • Sie führen in der Regel Mitarbeiter, aber nicht immer.

Die ULA hat sich im Laufe ihrer über 60-jährigen Geschichte aktiv für die Verankerung der angestellten Führungskräfte in der Mitbestimmung auf betrieblicher und Unternehmensebene eingesetzt. Bereits 1968 brachte sie einen „Gesetzentwurf über die Rechtsstellung des leitenden Angestellten in der betrieblichen Ordnung“ in die Diskussion ein. Im selben Jahr entstanden in zahlreichen Unternehmen erste gewählte Vertretungen Leitender Angestellter auf freiwillig vertraglicher Grundlage.

Mitbestimmungsgesetz 1976 und Sprecherausschussgesetz

Die Verankerung des Leitenden Angestellten in Form eines garantierten Sitzes auf der Arbeitnehmerbank von Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 unterliegen, war acht Jahre später ein wegweisender Erfolg der politischen Arbeit der ULA. Ende 1988 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz), das zum 1. Januar 1989 in Kraft trat.

In Betrieben und Unternehmen, in denen mehr als zehn Leitende Angestellte beschäftigt sind, können seither Sprecherausschüsse als deren Interessenvertretung gewählt werden. Sie haben Informations- und Konsultationsrechte gegenüber dem Arbeitgeber in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Außerdem können sie über Sprecherausschussvereinbarungen kollektive Vereinbarungen abschließen, die unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der Leitenden Angestellten gelten.

Der Sprecherausschuss heute

Heute gibt es Sprecherausschüsse in mehr als 500 Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Eine große Zahl von Sprecherausschussmitgliedern ist in Mitgliedsverbänden der ULA organisiert. Diese unterstützen, beraten und schulen ihre Sprecherausschussmitglieder in allen rechtlichen und sonstigen Fragen, von der Kandidatur über das Wahlverfahren bis zur täglichen Arbeit als Interessenvertreter.