ULA-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)
Der Deutsche Führungskräfteverband – ULA ist die Stimme für Leistung und Verantwortung. Er vertritt die politischen Interessen der Führungskräfte gegenüber Regierung und Parlament sowohl in Berlin als auch in Brüssel. Mit 14 Mitgliedsverbänden bildet er den größten Zusammenschluss von Führungskräften in Deutschland. Er ist Gründungsmitglied der CEC – European Managers, dem von der EU-Kommission als Sozialpartner anerkannten europäischen Dachverband für Führungskräfte, der rund eine Million Mitglieder aus 15 Ländern vertritt.
1. Zusammenfassende Bewertung
Der Deutsche Führungskräfteverband – ULA sieht in dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) keinen geeigneten Beitrag, die Altersvorsorge hierzulande zukunftssicher aufzustellen.
Vielmehr werden angesichts der demografischen Entwicklung dringend notwendige Reformschritte zur Stärkung der kapitalgedeckten Säulen mutlos in die Zukunft und Lasten einseitig auf die junge Generation verlagert.
2. Begründung
Die Bundesregierung plant mit dem „Rentenpaket 2025“ die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil zu halten. Hierzu sollen die Stabilisierung des Rentenniveaus und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten erfolgen.
Die staatliche Absicherung in Form der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) stellt nur einen gedeckelten Baustein der Altersvorsorge dar. Daher kann nur eine zukunftssichere Ausgestaltung aller drei Altersversorgungs-Säulen sowie eine umfassende Aufklärung über deren Zusammenwirken gerade die junge Generation zur erforderlichen Vorsorge bewegen.
Das umlagefinanzierte System der DRV müsste hierzu – anders als im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sowie im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen – vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Berechenbarkeit, grundlegend reformiert werden. Dabei muss das Äquivalenzprinzip des Grundsatzes der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung allen Überlegungen zugrunde liegen.
2.1 Festschreibung der Halteline verlagert Reformen zur Systemstärkung in die Zukunft
Die bis zur Rentenanpassung 2025 geltende Haltelinie für das Rentenniveau der DRV in Höhe von 48 Prozent soll bis zum Jahr 2031 verlängert werden, so dass eine Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um den seit dem Jahr 2018 unverändert bei 18,6 Prozent liegenden Beitragssatz stabil halten zu können.
Das Festhalten und geplante Fortschreiben der Haltelinie von 48 Prozent des Rentenniveaus ist ein Zeichen der Mutlosigkeit, da die Finanzierbarkeit der Haltelinie nicht gegeben ist. Nach Berechnungen des BMAS führt die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro, die dann auf 9,4 Milliarden Euro (2030) und 11,2 Milliarden Euro (2031) ansteigen. Darüber hinaus weist das Ministerium schon jetzt auf einen in den Folgejahren zu erwartenden weiteren Anstieg der Kosten für den Bundeshaushalt hin.
Ein Festhalten am Nachhaltigkeitsfaktor würde hingegen dafür sorgen, dass das Rentensystem angesichts der demografischen Entwicklung und der finanziellen Situation langfristig tragfähig bliebe.
Zur nachhaltigen Stärkung der ersten Säule der Altersvorsorge ist der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen und eine Abkehr von der Haltelinie erforderlich.
Die Arbeitsgruppe Zukunftssichere Altersvorsorge der ULA hat zahlreiche Maßnahmen und Forderungen entwickelt, um alle drei Säulen der Altersvorsorge nachhaltig aufzustellen. Diese sind abzurufen unter: https://www.ula.de/themenkategorie/positionen/
2.2 Mütterrente III bindet Zukunftsmittel
Die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Mit der so genannten Mütterrente III soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten geschaffen werden.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 2. Juli 2025 beschlossen, dass diese Neuregelung bereits zum 1. Januar 2027 umgesetzt und damit um ein Jahr vorgezogen werden soll.
Das Ziel, die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung der Mütter und Väter unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes zu vollenden, erscheint nachvollziehbar. Gleichwohl lehnt die ULA die Mütterrente III ab.
Die Maßnahmen werden keine positive Wirkung auf den demografischen Wandel und die Geburtenrate haben, konterkarieren mit Blick auf die hohen Kosten die Generationengerechtigkeit und leisten nur einen kleinen Beitrag, die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern im Alter zu schließen.
Besser geeignete Weichenstellungen wären mit Blick auf die begrenzten finanziellen Mittel des Staates beispielsweise ein Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder und der Ganztagsbetreuung an Schulen, um insbesondere mehr Frauen eine Arbeit in Vollzeit – und damit höhere Rentenansprüche – zu ermöglichen.
Die erwarteten Kosten von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr addieren sich zu denen der Festschreibung der Halteline. Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die notwendigen zusätzlichen Steuerzuschüsse des Bundes für das vorliegende Rentenpaket 2025 nach Berechnungen des BMAS auf zunächst 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 und sollen bis zum Jahr 2040 auf 20 Milliarden Euro ansteigen.
Die Annahme, diese Kosten mittels eines hinreichenden Wirtschaftswachstums, einer hohen Beschäftigungsquote und einer positiven Lohnentwicklung dauerhaft zu finanzieren, ist sehr optimistisch. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Mittel im Bundeshaushalt künftig für notwendige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur und die Transformation unserer Wirtschaft und Industrie wie auch für die Stärkung unserer Sicherheit fehlen werden.
2.3 Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots schafft mehr Flexibilität
Das Rentenpaket 2025 sieht vor, das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufzuheben. Damit soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Hierfür sieht der Entwurf vor, das Anschlussverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufzuheben, um in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
Der Deutsche Führungskräfteverband ULA begrüßt die geplante neue Regelung, um einen flexibleren Übergang in den Ruhestand durch die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterarbeit zu ermöglichen.
Der Deutsche Führungskräfteverband ULA begrüßt die geplante neue Regelung, um einen flexibleren Übergang in den Ruhestand durch die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterarbeit zu ermöglichen.
3. Fazit
Der Deutsche Führungskräfteverband ULA lehnt den vorliegenden Referentenentwurf ab und befürchtet durch die vorgeschlagenen wie auch die unterlassenen Reformen weitere Belastungen des Faktors Arbeit. Durch drohende Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung und weiter ansteigende Sozialabgaben wird die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger weiter geschwächt werden. Ebenso werden Mittel fehlen, um notwendige Zukunftsinvestitionen in die Stärkungen unseres Wirtschaftsstandortes zu tätigen.
Grundsätzlich positiv gesehen werden die enthaltenen arbeitsrechtlichen Aspekte sowie die im Zuge des Sofortprogramms der Bundesregierung angekündigten weiteren Teile des Gesamtpaketes der Rentenreform, wie die Einführung der Aktivrente und die Einführung der Frühstartrente.



