Corona: Schon jetzt an die Steuererklärung für 2020 denken!

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Die Frage nach der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist nur eines von mehreren Steuerthemen, die uns auch bei der Steuererklärung 2020 noch an die Coronakrise denken lassen werden.

Da wäre zum Beispiel auch die Auswirkung auf die Pendlerpauschale, da deutlich weniger oft ins Büro gefahren wird. Wird das Finanzamt die Angabe „220 Arbeitstage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte“ einfach so akzeptieren? Oder wird es davon ausgehen, dass sechs oder acht oder noch mehr Wochen zu Hause gearbeitet wurden? Bei dem Ziel, die 1.000-Euro-Werbungskostenpauschale zu überschreiten, kann das wichtig werden. Heißt es dann neben „Tschüss Pendlerpauschale“ auch „keine Werbungskosten für ein Arbeitszimmer“ Das wäre natürlich aus finanzieller Sicht maximal unerfreulich.

Arbeitnehmer sollten jetzt schon an die Steuererklärung für 2020 denken und sich gut vorbereiten – zum Beispiel mit genauen Aufzeichnungen darüber, wann zu Hause gearbeitet wurde und welche Anschaffungen fürs Homeoffice notwendig waren. Aussagen des Arbeitgebers, in denen er Homeoffice anordnet sollten vorsichtshalber gespeichert werden oder Arbeitnehmer sollten um eine entsprechende Bestätigung darüber bitten.



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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.