Dienstwagen: Kündigung nach unerlaubter Privatnutzung?

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Die unerlaubte private Nutzung eines Dienstwagens kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen, die eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen kann. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil klargestellt.

Der Arbeitnehmerin könne der heimliche und unaufrichtige Charakter der „Anweisungen“ ihrer Chefs nicht verborgen geblieben sein und sie hätte erkennen müssen, dass es sich bei den Erklärungen des Vorgesetzten um rechtswidrige Dienstanweisungen handelte. Da aus Sicht des Gerichts jedoch von einer künftigen Verhaltensänderung der Arbeitnehmerin durch die Androhung von Folgen ausgegangen werden konnte, wäre in diesem Fall eine Abmahnung ausreichend gewesen. Die Kündigung war somit unwirksam.

VAA-Praxistipp

Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur möglich, wenn auch nach Ausspruch einer Abmahnung eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist. Das war hier aus Sicht des LAG nicht der Fall. Die Richter haben aber auch klargestellt, dass Arbeitnehmer erkennbar rechtswidrige Anweisungen von Vorgesetzten hinterfragen müssen.