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Führungskräfte: Stärkung der Betriebsrente hat Vorrang

Vorsorge & Finanzen
ULA

In der Politik wird zurzeit intensiv über eine deutliche Anhebung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert. Die Führungskräftevereinigung ULA kritisiert diese Überlegungen und spricht sich stattdessen für eine Stärkung der Betriebsrente aus.

„Die vor rund fünfzehn Jahren eingeleiteten Rentenreformen beruhten auf der Überlegung, dass die Leistungsfähigkeit einer umlagefinanzierten Rentenversicherung aus demografischen Gründen sinken wird“, so ULA-Präsident Dr. Roland Leroux. „Die aktuelle Niedrigzinsphase hat an der Richtigkeit dieser Feststellung nichts geändert.“

Die ULA setzt sich dafür ein, vorrangig bestehende Probleme im Bereich der kapitalgedeckten Altersvorsorge anzugehen. Dazu Leroux: „Bessere Anreize, mehr Kosteneffizienz und – am Ende dieser Reformen – auch mehr Verbindlichkeit müssen für eine höhere Verbreitung ergänzender kapitalgedeckter Vorsorgeansprüche sorgen.“

Aus Sicht der Führungskräfte gebührt der Vorrang dabei der betrieblichen Altersversorgung. Wirksamere Anreize sind hier vor allem im Steuerrecht erforderlich. Vor allem muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge im Rahmen der politisch gewollten nachgelagerten Besteuerung durchgängig steuerfrei gestellt werden.

Für mehr Verbindlichkeit könnte ein Opting-out-Modell sorgen. Für Arbeitnehmer würde dann automatisch ein Teil ihres Gehalts in einen Versorgungsanspruch umgewandelt, es sei denn sie widersprechen dem.

In Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung sieht die ULA nur punktuellen Reformbedarf. „Das Rentenniveau sollte bis zum Jahr 2030 nicht schneller und nicht stärker sinken, als es der derzeitige gesetzgeberische Rahmen vorsieht“, betont ULA-Präsident Leroux. Auch sollte schon jetzt darüber nachgedacht werden, wie ein weiteres Absinken nach 2030 verhindert werden kann.

Leistungsverbesserungen oder Korrekturen vergangener Reformen sind nach Meinung der Führungskräfte nicht pauschal, sondern nur in wenigen Teilbereichen erforderlich, vor allem bei Erwerbsminderungsrenten.

14. April 2016
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