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Pan-European Pension Product – gemischte Bewertung bei Europas Führungskräften

Europa & Wirtschaft, Vorsorge & Finanzen
Symbolfoto: Europa, © ULA
(c) ULA

CEC European Managers, der europäische Dachverband der ULA, hat eine gemischte Bewertung des Vorschlags der EU-Kommission für die Schaffung eines „pan-europäischen persönlichen Rentenprodukts“ (Pan-European Personal Pension Product – PEPP) vorgenommen.

Die Initiative hat das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für ein neues grenzüberschreitend einsetzbares Produkt der privaten Altersvorsorge zu schaffen.

Mit einem solchen Produkt soll im Alter die Versorgung aus den umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherungen ergänzt werden, ohne – so betont die Kommission – vorhandene betriebliche und private Vorsorgesysteme zu ersetzen.

Die Merkmale eines PEPP könnte die EU eigenständig definieren. Für dessen flächendeckenden Erfolg in der Umsetzung wäre sie aber auf die Unterstützung durch die Mitgliedsstaaten angewiesen. Die EU-Kommission äußert daher in ihrem Vorschlag die Erwartung, dass die nationalen Gesetzgeber das PEPP-Produkt im Steuerrecht (also bei der steuerrechtlichen Behandlung der Beiträge und der Besteuerung der Renten) mit anderen inländischen Produkten gleichstellen.

In einer systematischen Einordnung würde es sich bei einem PEPP eher um ein Produkt der privaten als der betrieblichen Altersvorsorge handeln. Es würde individuell bespart und setzt einen Bezug zu einem Arbeitsverhältnis nicht notwendigerweise voraus.

Gemischte Bewertung durch die CEC

Aus diesem Grund fällt die Bewertung durch Europas Dachverband der Führungskräfte auch gemischt aus.

Für die kleine, aber wachsende Zahl von Arbeitnehmern mit unsteten Erwerbsverläufen, die häufig den Arbeitsplatz wechseln und dabei auch in unterschiedlichen Staaten Rentenansprüche erwerben, könnte ein solches Produkt zweifellos mehr Kontinuität und Durchgängigkeit sicherstellen. Es könnte auch unnötige Kosten durch wiederholte Neuabschlüsse von Verträgen vermeiden.

Der Fokus des Vorhabens ist aber aus Sicht der CEC zu stark auf die private Vorsorge ausgerichtet. Zwar ist es unstrittig, dass Führungskräfte für eine ausreichende Versorgung im Alter in allen drei Säulen Ansprüche aufbauen sollten. Auf Grund sinkender Versorgungsgrade in vielen Betriebsrentensystemen ist dabei die Bedeutung der privaten Altersvorsorge in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen.

Die betriebliche Altersversorgung ist dadurch aber keineswegs vernachlässigbar geworden. Im Gegenteil: Betriebsrenten leisten gerade für Führungskräfte weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung im Alter. Sie haben durch die Bildung großer Versichertenkollektive auch häufig klare Vorteile bei Kosten und Effizienz.  Personen mit individuell ungünstigem Risikoprofil bieten sie durch das „Risikopooling“ verlässlicher Schutz als viele private Vorsorgelösungen.

Kritik an impliziter Bevorzugung der privaten Altersvorsorge

Aus diesem Grund stößt die implizite Bevorzugung der privaten gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge bei der CEC auf Bedenken. Diese wird sie im weiteren Verlauf eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens noch ausarbeiten und konkrete Änderungsvorschläge unterbreiten.

Weiterführende Informationen

  • Bewertung der CEC auf www.cec-managers.org
  • Hintergrund-Informationen auf der Internetseite der Kommission

 

26. Juli 2017
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