Privat versichert – was tun bei steigenden Beiträgen?

Privat Krankenversicherte können sich nach der Bundestagswahl auf stabile Rahmenbedingungen in den nächsten vier Jahren einstellen. Auch nach der jüngsten Bundestagswahl haben SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die in ihren Wahlprogrammen eine Ablösung des dualen Systems mit einem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gefordert haben, zusammen keine parlamentarische Mehrheit.

Ein anderes Thema, das eine wachsende Zahl von Privatversicherten umtreibt, wird aber aktuell bleiben: die Reaktionsmöglichkeiten auf Beitragserhöhungen. Auf den ersten Blick ist bei den durchschnittlichen Monatsbeiträgen in der privaten Krankenvollversicherung nur ein moderater Aufwärtstrend zu erkennen. Laut Bundesregierung stiegen sie zwischen 2008 und 2014 von 207 Euro auf 237 Euro (2,3 Prozent pro Jahr). Aktuellere Zahlen liegen nicht vor. Erste Anzeichen deuten aber darauf hin, dass die Niedrigzinsphase zu einem beschleunigten Beitragsanstieg geführt hat. Im Jahr 2016 lag die Durchschnittsverzinsung von Alterungsrückstellungen nur noch knapp über dem langjährigen Höchstrechnungszins von 3,5 Prozent.

Hohe Hürden für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Insbesondere ältere Versicherte in einzelnen Tarifen wurden in den letzten Jahren mit hohen Steigerungen konfrontiert. Extrembeispiele mit Erhöhungen von fast 40 Prozent in einem Jahr haben ein lebhaftes Medienecho gefunden und auch bei den nicht unmittelbar betroffenen Privatversicherten für Verunsicherung gesorgt. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Für über 55-Jährige ist sie ganz ausgeschlossen.

Privatversicherte sind Beitragssteigerungen dennoch nicht schutzlos ausgeliefert. Sie haben das Recht, kostenfrei in einen anderen Tarif ihres Versicherers zu wechseln. Versicherer sind verpflichtet, günstigere Tarife zu nennen. Zahlreiche Versicherungen bieten dafür „Tarifwechselleitfäden“ als konkrete Entscheidungshilfe an. Viele Versicherte kennen diese Rechte aber nicht und selbst, wenn dies der Fall ist, sind sie von der Situation offenbar zumeist überfordert. Die große Vielzahl von Tarifen mit jeweils unterschiedlichen Leistungen schaffen jedenfalls eine komplexe Entscheidungssituation. Welche bislang abgesicherten Leistungen gehen vielleicht verloren? Welche Leistungen kommen durch einen Tarifwechsel vielleicht sogar neu hinzu? Werden diese Leistungen noch benötigt oder sind sie entbehrlich?

Dies mag ein Grund dafür sein, dass nur sehr wenige Versicherte von der Wechselmöglichkeit tatsächlich Gebrauch machen. Verbraucherschutzverbände haben in den letzten Jahren immer wieder moniert, dass Versicherungsunternehmen bei Kundenanfragen hinhaltend reagieren. Erhalten Versicherte einen Alternativvorschlag, ist es für sie schwierig, dessen Güte zu beurteilen. Klar ist, dass Versicherer von sich aus keine ökonomischen Anreiz haben, einen gleichwertigen oder gar besseren Versicherungsschutz zu einem niedrigeren Beitrag anzubieten.

Auch die gesetzlich definierten Tarifvarianten, die bestimmten Versicherten einen Rechtsanspruch auf einen erschwinglichen Versicherungsschutz verschaffen können, stoßen kaum auf Resonanz. Dies betrifft zum einen den Standard- und den Basistarif. Diese bieten einen Leistungskatalog entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (rund 440 Euro pro Monat für einen Versicherten mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss). Häufig wird dieser Kostenrahmen auch ausgeschöpft, sodass die Tarife eher unattraktiv sind. Dies mag erklären, dass derzeit nur 75.000 der 8,5 Millionen Privatversicherten dort abgesichert sind. Im für Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten geschaffenen Notlagentarif sind es rund 115.00 Personen.

Anfang 2016 haben die Versicherungsunternehmen auf die andauernde politische Diskussion reagiert. Über ihren Branchenverband wurden Leitlinien „für einen transparenteren und kundenfreundlicheren Tarifwechsel“ in Kraft gesetzt. Diese sollen den vorrangigen Beratungsauftrag der Unternehmen stärken.

Gute Beratung hilft weiter

In Situationen, in denen die Gespräche mit der eigenen Versicherung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, kann eine weitere Option in Betracht kommen: eine professionelle Beratung gegen Honorar. In einer groben Einteilung lassen sich drei unterschiedliche Varianten unterscheiden.  Beratungen gegen ein zeitbezogenes,  ein pauschales oder ein erfolgsbasiertes Honorar. In der dritten Variante ist die Erstberatung kostenlos, die Vergütung erfolgt dann aber in Form einer einmaligen prozentualen Beteiligung an der erzielten Beitragsersparnis. Hier liegen die Honorare im Bereich von 60 bis 100 Prozent der Jahresersparnis.

Versicherungsberater einerseits und Versicherungsvermittler oder Makler andererseits sind in der Praxis nicht immer leicht zu unterscheiden. Echte Versicherungsberatung ist eine Rechtsberatung, konkret eine versicherungsmathematische und versicherungsrechtliche Beratung. Für diese Tätigkeit schreibt die Gewerbeordnung die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beraters vor. Er darf ausschließlich Honorare von den beratenen Personen, aber keine Provisionen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsunternehmen entgegennehmen.

Dennoch müssen Versicherte auch bei der Honorarberatung Sorgfalt bei der Auswahl der neuen Tarifangebote walten lassen. Auf das Risiko, eine Beitragsersparnis durch den Verzicht auf die Absicherung eigentlich benötigter Leistungen zu erkaufen, wurde bereits hingewiesen. Transparente und vollständige Vergleiche der Leistungskataloge des alten und der neuen infrage kommenden Tarife sind daher ein wesentliches Gütekriterium für eine seriöse Beratung.

Ähnliches gilt für eine Beitragsersparnis, die im Wesentlichen auf einer Erhöhung der Selbstbehalte beruht. Kunden sollten darauf achten, dass dieser Effekt bei der Honorarberechnung herausgerechnet wird. Des Weiteren nehmen Verbraucherschutzorganisationen und deren Magazine wie zum Beispiel Finanztest die Anbieter regelmäßig unter die Lupe und können so wertvolle Hilfe dabei leisten, die Spreu vom Weizen zu trennen.