ula.de
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Pressemitteilungen
    • Presseecho
    • Pro & Contra
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • ULA-Mixed Leadership Konferenz 2023
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu Mail
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • Pressemitteilungen
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Presseecho
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Social Media Links
  • Mail
  • LinkedIn
  • Twitter

Steuerbescheid prüfen: So geht’s!

Aktuelles, VAA, Vorsorge & Finanzen
Banner VAA Führungskräfte Chemie
© VAA

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Es gibt spannendere Texte als den Steuerbescheid, so viel ist sicher. Trotzdem sollten Sie ihn ganz genau lesen – auch wenn es schwerfällt und nach viel Arbeit aussieht. Eine kostenlose Checkliste unseres Kooperationspartners hilft Ihnen dabei.

Sobald Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, beginnt eine Frist: Sie haben jetzt einen Monat Zeit, um auf den Steuerbescheid zu reagieren. Das ist nicht viel! Denn innerhalb dieser Einspruchsfrist müssen Sie nicht nur den Steuerbescheid überprüfen, sondern auch noch Einspruch einlegen, falls der Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweicht und Sie ihn korrigieren lassen möchten. Nach einem Monat ist Schluss, danach geht nichts mehr.

Bevor es ans Eingemachte geht und Sie die Zahlen aus dem Steuerbescheid mit denen in Ihrer Steuererklärung vergleichen, sollten Sie folgendes tun:

Schritt 1: Abgleich des Steuerbescheids mit eigener Berechnung

Bekommen Sie bei einer Steuererstattung den Betrag, den Sie erwartet haben? Müssen Sie bei einer Steuernachzahlung den Betrag zahlen, den Sie sich ausgerechnet haben?

Stimmt das Endergebnis im Steuerbescheid nicht mit Ihrer Berechnung überein, hat das Finanzamt wahrscheinlich etwas gestrichen. Vergleichen Sie dann alle Einzelwerte anhand dieser Checkliste. Bei Abweichungen können Sie Einspruch einlegen.

Schritt 2: Lektüre der Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid

Wenn das Finanzamt etwas geändert oder Ausgaben nicht anerkannt hat, finden Sie in den Erläuterungen zum Steuerbescheid die entsprechenden Anmerkungen des Sachbearbeiters dazu. Wenn die Änderung aus Ihrer Sicht nicht berechtigt ist, können Sie Einspruch einlegen.

Manchmal helfen aber die Erläuterungen zum Steuerbescheid nicht weiter und eine Abweichung ist auch nach Überprüfung der einzelnen Werte nicht nachvollziehbar. Dann sollten Sie ebenfalls Einspruch einlegen und sich vom Finanzamt die Differenz erklären lassen.

Der Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag bietet eine ausführliche Checkliste für die Prüfung des Steuerbescheids an. Das Dokument können Sie hier kostenlos herunterladen.


www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

15. Juni 2018
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Share on X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.ula.de/wp-content/uploads/2017/04/20170428_ruhiger_Hintergrund_VAA_blau.png 400 960 Wencke Jasper https://www.ula.de/wp-content/uploads/2022/01/ULA_Logo2022_RGB_website_268x110px.png Wencke Jasper2018-06-15 10:21:052018-06-29 10:22:20Steuerbescheid prüfen: So geht’s!
Search Search

Newsletter

Jetzt zum Newsletter anmelden
Aktuelles von der ULA
Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, haben wir Ihnen eine Bestätigungsmail gesendet. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie Ihre Anmeldung, um den Vorgang abzuschließen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

News

  • GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag: Jetzt muss nachgebessert werden12. Juni 2026 - 10:15
  • Fotos: privat, Fotofabrik Stuttgart
    Gastbeitrag: Corporate Governance – Transformation beginnt im Aufsichtsrat10. Juni 2026 - 9:48
  • Victoria Aurel
    Gastbeitrag: Künstliche Intelligenz und Führung – Wie KI Führung in Organisationen verändern wird und wie wir uns darauf vorbereiten können9. Juni 2026 - 9:45

Informatives

  • Wer ist die ULA?
  • Gremien & Geschäftsstelle
  • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
  • Veranstaltungen
  

Partner

CEC – European Managers

ULA e.V.

ULA e.V.
Deutscher Führungskräfteverband
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 33, 10117 Berlin
Telefon: +49 30-306963-0
info@ula.de
Amtsgericht Charlottenburg
VR 36138 B

Impressum
Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen

© Copyright 2017 - ula.de
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen
Link to: Führungskräfte in Chemie und Pharma: Einkommen steigen moderat, Boni schwächeln Link to: Führungskräfte in Chemie und Pharma: Einkommen steigen moderat, Boni schwächeln Führungskräfte in Chemie und Pharma: Einkommen steigen moderat, Boni schw...Banner VAA Führungskräfte ChemieLink to: ULA-Nachrichten Ausgabe Juni 2018 Link to: ULA-Nachrichten Ausgabe Juni 2018 ULA-Nachrichten Ausgabe Juni 2018
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen