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ULA diskutiert bei AGP-Jahrestagung über Chancen von mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Arbeit & Mitbestimmung, Vorsorge & Finanzen
© ULA

Eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ihrer Unternehmen ist seit langer Zeit eine politische Idee, die immer wieder viele Anhänger mobilisiert und „Konjunktur“ hat, aber andererseits auch des Öfteren auf politische Wiederstände stößt.

Dabei verstehen Befürworter von Mitarbeiterkapitalbeteiligung ihr Ziel traditionell als weit mehr als nur eine Kapitalanlage oder eine Finanzierungsquelle von Unternehmen. Für sie ist vielmehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ein gesellschaftlichspolitisches Anliegen.

Die Diskussion über Chancen für mehr politische Unterstützung sowie der Austausch über „Best practices“ stand demnach auch im Mittelpunkt der diesjährigen Jahrestagung des AGP -Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung am 10. Mai 2017 in Berlin. Die AGP ist seit Jahrzehnten die „politische Lobby“ der Beteiligungsidee.

Politische Rahmenbedingungen überwiegend günstig

Im politischen Umfeld wurden bei der Veranstaltung überwiegend günstige Rahmenbedingungen konstatiert. Die anhaltende Niedrigzinsphase und die Suche vieler Sparer nach rentierlicheren Geldanlagen gehört sicherlich zu den Faktoren, die eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung für viele Arbeitnehmer interessanter machen könnte. Auch die Diskussion um eine ungleiche Vermögensbeteiligung und um ein Auseinanderdriften von Unternehmensgewinnen und Arbeitnehmereinkommen sollte eigentlich dazu beitragen, die Idee einer Beteiligung von Arbeitnehmern in einem neuen Licht dastehen zu lassen.

Ambivalent zu bewerten ist hingegen die Rolle des derzeit diskutierten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Auch dieses sieht zwar vor, dass Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung stärker in Aktien und andere Formen von Produktivkapital umgeschichtet werden, allerdings (aus wohlverstandenen Risikogründen) in breit gestreuter diversifizierter Form über möglichst große Versorgungsträger. Ein Anlageschwerpunkt in Kapital des eigenen Unternehmens ist damit nur schwer in Einklang zu bringen. Zur wichtigen politische Frage, nämlich ob Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ein Vehikel der (betrieblichen) Altersvorsorge sein könnte, wurde dementsprechend auf der Veranstaltung unterschiedliche Meinungen vertreten.

ULA-Position zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die ULA hält traditionell Mitarbeiterkapitalbeteiligung für eine wirtschaftlich sinnvolle Idee und auch für einen interessanten Baustein der privaten Vermögensbildung. Dabei sollten allerdings angemessene Obergrenzen mit Blick auf eine Kopplung von Arbeitsplatz- und Anlagerisiko im Insolvenzfall nicht überschritten werden.

Demnach hat die ULA in ihren Forderungen für die Bundestagswahl eine Forderung nach einer Verdopplung des Freibetrags für die steuerfreie Überlassung von Kapitalbeteiligung durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer aufgenommen (von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr; § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz). Diese (im Vergleich zu anderen Anhebungen wie etwa bei der steuerlichen Förderung der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung) eher moderate Anhebung soll in erster Linie ein politisches Signal sein und könnte in Zukunft weitere Schritte, auch in anderen Feldern des Rechts und der Politik nach sich ziehen.

Über diese und weitere Fragen diskutierte ULA-Hauptgeschäftsführer als Podiumsteilnehmer im Rahmen der AGP-Jahrestagung auf einem hochkarätigen Podium. Dort disktuierten (im Bild v.l.nr.) Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ludger Ramme (ULA); Dr. Hermann Otto Solms, Schatzmeister der FDP; Thomas Fischer, Leiter der Grundsatzabteilung DGB-Bundesvorstand;Moderator: Daniel Mohr, FAZ;  Chris-Oliver Schickentanz, Chefanlagestratege, Commerzbank AG; Dr. Rolf Leuner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner, Rödl & Partner (verdeckt).

11. Mai 2017
Schlagworte: Mitarbeiterkapitalbeteiligung
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