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Umwandlungsrichtlinie: ULA fordert Nachbesserung zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte leitender Angestellter

Aktuelles, Arbeit & Mitbestimmung, Pressemitteilungen
© ULA

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA warnt davor, dass der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das Regelungsziel im Hinblick auf die Mitbestimmungsrechte der leitenden Angestellten verfehlt und fordert eine Nachbesserung der Mitbestimmung nach europäischen Regeln.

Grundsätzlich sieht die ULA in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG) ein geeignetes Mittel, die komplexen Umsetzungsaufgaben aufgrund der europäischen Richtlinien in einem Gesetz zusammenzufassen. Mit einer gewichtigen Ausnahme:

„Die leitenden Angestellten (LA) verfügen nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 als von den übrigen Arbeitnehmern deutlich abgegrenzte Arbeitnehmergruppe mit besonderen Rechten und Pflichten über einen festen Sitz auf der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen“,

erklärte Roland Angst, ULA-Präsident und Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses der Deutschen Telekom AG.

Die Verhandlung der Mitbestimmung nach dem SE-Beteiligungsgesetz von 2004 habe dazu geführt, dass in fast allen in Deutschland gegründeten Europäischen Aktiengesellschaften kein Vertreter der leitenden Angestellten mehr im Aufsichtsrat vertreten sei. Dies könne so nicht weiter hingenommen werden. Die seit fast 20 Jahren geltende Verhandlungslösung nach dem SE-Beteiligungsgesetz sei gut gemeint gewesen, angesichts der gemachten Erfahrungen stelle sich aber die Frage, ob sie von ihren Wirkungen her nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Auftrag des Erhalts erworbener Mitbestimmungsrechte im Sinne des Vorher-Nachher Prinzips zuwiderlaufe.

In ihrer offiziellen Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung fordert die ULA daher, in allen Umsetzungsgesetzen der EU-Mitbestimmungsvorschriften der Arbeitnehmer für in Deutschland tätige Unternehmen mindestens einen garantierten Sitz für einen Vertreter der LA vorzusehen. „Wichtig ist, den Anspruch auf Mitbestimmung gegenüber der Politik immer wieder anzumelden und zu verteidigen“, so Führungskräftepräsident Angst. Nun liege es an der Politik, die richtigen Weichen zu stellen.

Die aktuellen Fragen zur Modernisierung der Mitbestimmung, zur Zukunft unseres Industriestandortes sowie zur zukunftssicheren Altersvorsorge stehen auch auf dem diesjährigen ULA-Sprecherausschusstag am 19. Mai in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund im Fokus. Der www.sprecherausschusstag.de ist das führende Forum der gewählten Vertreter der leitenden Angestellten und Führungskräfte namhafter Unternehmen. Diese kommen jährlich in Berlin zu einem branchenübergreifenden Austausch zu wichtigen Zukunftsfragen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Leadership zusammen.

ULA-Stellungnahme (LINK):

https://www.ula.de/stellungnahme-zum-gesetz-zur-umsetzung-der-mitbestimmungsrechtlichen-regelungen-der-umwandlungsrichtlinie

17. Mai 2022
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