VAA begründet Ablehnung der Tarifeinheit

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Im Zuge des laufenden Konsultationsverfahrens zum geplanten Tarifeinheitsgesetz hat der VAA eine Stellungnahme erarbeitet.

Darin begründet der Verband mit zahlreichen stichhaltigen Argumenten, warum der bislang vorliegende Referentenentwurf auf große Bedenken stößt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt raten die Führungskräfte Chemie daher dringend davon ab, ein Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit zu verabschieden.

Auszug aus der Stellungnahme

  • Der VAA hält den Referentenentwurf und die damit herbeigeführten Rechtsfolgen für einen schweren und nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG, welcher zur Unwirksamkeit des Gesetzes führen muss.
  • Der VAA geht davon aus, dass der Referentenentwurf gegen Artikel 11 EMRK sowie das Übereinkommen 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 04.07.1950 sowie gegen das Übereinkommen 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen der internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) vom 18.07.1951 verstößt, welche durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden sind. Insoweit verletzt die Bundesrepublik Deutschland bei Inkrafttreten des Gesetzes internationale Abkommen zum Schutz von Arbeitnehmern und Gewerkschaften.
  • Der VAA hält den vorgelegten Referentenentwurf für ungeeignet, die angestrebten und in der Gesetzesbegründung sowie im Vorfeld kommunizierten Ziele zu erreichen. Es wird nach Inkrafttreten des Gesetzes weder mehr Ordnung in den Betrieben herrschen noch wird das Gesetz friedensstiftend wirken. Das Gesetz wird auch nicht zur Reduzierung von Streiks beitragen. Das Gegenteil ist der Fall.
  • Der VAA hält den Referentenentwurf teilweise für widersprüchlich und in sich unschlüssig. Insoweit sorgt das Gesetz für mehr Unklarheit und liefert mehr Fragen als Antworten. Die Beantwortung dieser Fragen wird bewusst oder unbewusst auf die Rechtsprechung verlagert. Da wichtige Fragen erst durch das Bundesarbeits gericht und das Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen, entsteht hier eine jahrelange Rechtsunsicherheit . Diese wird dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander in Deutschland extrem schaden.
  • Der VAA geht davon aus, dass dieses Gesetz für ein überbordendes Maß an Bürokratie sorgt und in der Praxis kaum anwendbar ist.

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