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Symbolfoto Teamarbeit, Mitbestimmung

© nd3000 – Fotolia.com (#139840693)

Führungskräfte in der Mitbestimmung

Die ULA hat sich im Laufe ihrer über 60-jährigen Geschichte aktiv für die Verankerung der angestellten Führungskräfte in der Mitbestimmung auf betrieblicher und Unternehmensebene eingesetzt. Bereits 1968 brachte sie einen „Gesetzentwurf über die Rechtsstellung des leitenden Angestellten in der betrieblichen Ordnung“ in die Diskussion ein. Im selben Jahr entstanden in zahlreichen Unternehmen erste gewählte Vertretungen Leitender Angestellter auf freiwillig vertraglicher Grundlage.

Mitbestimmungsgesetz 1976 und Sprecherausschussgesetz

Die Verankerung des Leitenden Angestellten in Form eines garantierten Sitzes auf der Arbeitnehmerbank von Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 unterliegen, war acht Jahre später ein wegweisender Erfolg der politischen Arbeit der ULA. Ende 1988 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz), das zum 1. Januar 1989 in Kraft trat.

In Betrieben und Unternehmen, in denen mehr als zehn Leitende Angestellte beschäftigt sind, können seither Sprecherausschüsse als deren Interessenvertretung gewählt werden. Sie haben Informations- und Konsultationsrechte gegenüber dem Arbeitgeber in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Außerdem können sie über Sprecherausschussvereinbarungen kollektive Vereinbarungen abschließen, die unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der Leitenden Angestellten gelten.

Der Sprecherausschuss heute

Heute gibt es Sprecherausschüsse in mehr als 500 Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Eine große Zahl von Sprecherausschussmitgliedern ist in Mitgliedsverbänden der ULA organisiert. Diese unterstützen, beraten und schulen ihre Sprecherausschussmitglieder in allen rechtlichen und sonstigen Fragen, von der Kandidatur über das Wahlverfahren bis zur täglichen Arbeit als Interessenvertreter.

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