Gastbeitrag: Erbschaftsteuer – Warum die SPD-Kampagne nicht fair ist

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Von Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler e.V.

Ihren Reformvorschlag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer verkauft die SPD gern als Beitrag zu mehr „Fairness“. Tatsächlich handelt es sich um eine politisch kalkulierte Kampagne, die mit moralisch aufgeladenen Schlagworten arbeitet, zentrale Probleme ausblendet und Kollateralschäden für Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte riskiert. Wer so argumentiert, betreibt keine ernsthafte Steuerpolitik, sondern Klassenkampf mit Ansage.

Besonders unredlich an dieser Debatte ist der Umgang mit Freibeträgen. Diese wurden zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Seitdem hat die Inflation die Kaufkraft um rund ein Drittel entwertet. Ein Freibetrag von 400.000 Euro entspricht heute real eher rund 550.000 Euro – 500.000 Euro sogar nur knapp 685.000 Euro. Diese schleichende Steuererhöhung hat der Gesetzgeber über Jahre hingenommen. Und heute? Die SPD thematisiert sie nicht! Schlimmer noch: Sie verkauft ihren Reformvorschlag als Entlastung, obwohl er in vielen Fällen faktisch zu höheren Steuerlasten führt. Ein zentraler Baustein des SPD-Konzepts ist die Einführung eines sogenannten Lebensfreibetrags in Höhe von insgesamt einer Million Euro. Davon sollen künftig 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie gelten, weitere 100.000 Euro für Schenkungen oder Erbschaften außerhalb des Familienkreises. Dieser Freibetrag soll personenbezogen und nur einmal im Leben gewährt werden – unabhängig davon, ob Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft übertragen wird.

Aber nicht nur die Höhe, sondern auch die Systematik ist entscheidend. Der geplante Lebensfreibetrag soll künftig nur einmal im Leben gelten. Heute können Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Was bislang eine legitime und langfristige Vermögens- und Nachfolgeplanung war, würde nach dem Willen der SPD entfallen. Für viele Familien bedeutet das eine massive Verschärfung – trotz identischer Vermögenswerte. Die Botschaft ist klar: Vorsorge und Planung werden bestraft.

Doch die Mutter aller Erbschaftsteuer-Probleme bleibt auch in diesem Konzept unangetastet: das Bewertungssystem. Überzogene und realitätsferne Bewertungsansätze verschulden aber eine Fehlsteuerung! Unternehmensanteile werden häufig auf Basis theoretischer Ertragswerte angesetzt, die mit der tatsächlichen Liquidität wenig zu tun haben. Es entstehen hohe Steuerforderungen auf Buchwerte – ohne dass entsprechendes Geld vorhanden ist. Genau hier beginnt das Risiko für Unternehmensnachfolgen.

Doch die SPD setzt lieber auf Symbolpolitik: ein Freibetrag von fünf Mio. Euro für betriebliches Vermögen und die Abschaffung bewährter Verschonungsregeln. „Großzügig“ will sie lange Stundungsmöglichkeiten gewähren, flankiert das aber mit einer aggressiven Kampagne gegen „große Vermögen“. Eine Stundung beseitigt jedoch keine Steuer, sie verlängert lediglich den Druck. Unternehmen müssen – über Jahre hinweg – Mittel entziehen, um private Steuerschulden der Erben zu bedienen. Das schwächt Investitionen, verschlechtert die Kreditwürdigkeit und verschärft interne Zielkonflikte.

Die Leidtragenden sind keine abstrakten „Reichen“, sondern Menschen – Fach- und Führungskräfte. Wenn Familienunternehmen dazu gezwungen werden würden, Anteile zu verkaufen, um Steuerlasten zu finanzieren, verändern sich Eigentümerstrukturen. Strategische Entscheidungen werden verlagert, Standorte infrage gestellt, langfristige Personalentwicklung tritt hinter kurzfristige Renditeziele zurück. In der Schweiz haben – in vergleichbaren Debatten – mehrere große Familienunternehmen offen erklärt, dass sie im Zweifel an ausländische Investoren bis nach China verkaufen würden. Wer glaubt, das bliebe folgenlos, der irrt.

Besonders verantwortungslos ist diese Debatte, weil der Standort Deutschland unter Druck steht: hohe Steuer- und Abgabenlasten, Investitionszurückhaltung, Abwanderung von Kapital – Verantwortungsträger wollen weg. Die Erbschaftsteuer verstärkt diese Unsicherheit noch!

Eine ernsthafte Reform müsste deshalb beim Bewertungssystem ansetzen, Freibeträge regelmäßig an die Inflation koppeln und reale Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Auch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer wäre ein ordnungspolitisch sauberer Ansatz: Gestaltungsspielräume für Länder, passgenaue Lösungen für unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen, keine bundesweiten Fehlanreize.

Stattdessen erleben wir eine gefährliche Neid-Kampagne. Denn am Ende zahlen nicht „die Reichen“, sondern Unternehmen, Beschäftigte und Führungskräfte. Eine leistungsorientierte Gesellschaft darf sich das nicht leisten!

In diesem Sinne lohnt der Blick auch nach Schweden. Dort wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 1. Januar 2005 vollständig abgeschafft. Ihr Aufkommen lag zuletzt bei lediglich rund 0,15 bis 0,2 Prozent der gesamten Steuereinnahmen, blockierte aber Investitionen und förderte die Kapitalflucht. Nach der Abschaffung nahmen Unternehmensinvestitionen deutlich zu, weil Unternehmer keine Rücklagen mehr für eine spätere Erbschaftsteuer bilden mussten und Kapital produktiv einsetzen konnten. Gleichzeitig stieg die Zahl der offiziell gemeldeten Erbschaften spürbar an, da Vermögen nicht länger ins Ausland verlagert oder steuerlich „versteckt“ wurde. Auch das Gesamtsteueraufkommen entwickelte sich positiv: Die wegfallenden Einnahmen aus der Erbschaftsteuer wurden durch höhere Einnahmen aus Kapitalertrag-, Unternehmens- und Verbrauchsteuern mehr als kompensiert.

Entgegen aller Befürchtungen nahm die Vermögensungleichheit nicht zu. Vielmehr blieb die Vermögensverteilung stabil, auch deshalb, weil mehr Kapital investiert, Unternehmen gegründet und Beschäftigung gesichert wurde. Zudem kehrten zahlreiche vermögende Unternehmer und Familien mit ihrem Kapital nach Schweden zurück. Bemerkenswert ist schließlich die politische Wirkung: Selbst die schwedischen Sozialdemokraten haben seitdem keinen ernsthaften Versuch unternommen, die Erbschaftsteuer wieder einzuführen. Die Abschaffung gilt heute – parteiübergreifend – als wirtschaftlich sinnvoll und ist gesellschaftlich akzeptiert.