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Reform der Betriebsrente: Führungskräfte fordern Nachbesserungen

Positionen, Vorsorge & Finanzen
Symbolfoto Politik, Bundestag, © JFL Photography – Fotolia.com (#138699045)
© JFL Photography – Fotolia.com (#138699045)

Das Bundeskabinett hat Ende 2016 den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Es soll Tarifverträge über Versorgungszusagen ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers („reine Beitragszusage“ oder „Pay and forget“) und ohne Garantien für den Versicherten („Zielrente“) erlauben. Die Deckungsmittel sollen renditeorientierter angelegt werden und so höhere Renten ermöglichen.

Wenn derartige Modelle sich als neues „Leitbild“ der Betriebsrente durchsetzen, könnten auch bewährte Systeme für Führungskräfte unter Anpassungsdruck geraten oder erodieren. Hier fordert die ULA Nachbesserungen am Gesetz. Ein harter Kern verbleibender rechtlicher Standards und Öffnungsklauseln für betriebliche Vereinbarungen könnten die Voraussetzungen für steuerlich geförderte Modelle nach dem Prinzip des „Pay and Forget“ auch im übertariflichen Bereich schaffen.

Vor diesem Hintergrund hat die ULA Anfang Februar folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

  • Führungskräfte fordern eine deutliche Nachbesserung der Reform zur betrieblichen Altersversorgung
  • Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt die Rahmenbedingungen für eine funktionierende betriebliche Altersversorgung von Führungskräften grundlegend in Frage, warnt die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände ULA.

„“Die Auswirkungen einer solchen Reform auf Führungskräfte wurden bislang nicht ausreichend bedacht, weder von der Bundesregierung noch von ihren Befürwortern aufseiten der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Versorgungseinrichtungen““, kritisiert ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme. „Wichtige Formen der Altersversorgung für Führungskräfte könnten für Arbeitgeber unattraktiv werden und sie zu einem beschleunigten Rückzug aus der Finanzierung veranlassen.“

Sozialpartnermodell führt zu verpflichtungsfreien, garantielosen Betriebsrenten

Das sogenannte Sozialpartnermodell erhebt eine Betriebsrente ohne rechtliche Verpflichtungen für Arbeitgeber und ohne Garantien für die Arbeitnehmer zum neuen Leitbild der betrieblichen Altersversorgung. Dies betrifft Führungskräfte gleich doppelt: Zum einen könnten sie mit ihrer „Grundversorgung“ in den Anwendungsbereich eines neuen Tarifvertrags fallen. Dieser Teil ihrer Altersversorgung würde dann  den neuen Regeln folgen: verpflichtungsfrei für Arbeitgeber, ohne Garantien für Arbeitnehmer.

Zur Schließung ihrer Versorgungslücke sind Führungskräfte zum anderen auf zusätzliche Vorsorgebeiträge angewiesen, die aber oberhalb der Grenzen für die steuerfreie Entgeltumwandlung und damit außerhalb des Regelungsbereichs eines Sozialpartnermodells liegen. „Pay-and-Forget“, das zentrale Ziel der Reform einer Betriebsrente ohne Verpflichtungen und Garantien der Tarifpartner, wäre in diesem Einkommensbereich nicht möglich. „Die Bereitschaft der Arbeitgeber, ergänzende Versorgungszusagen für Führungskräfte auszusprechen, dürfte sinken, da diese nämlich an rechtliche Verpflichtungen und Garantien gebunden blieben“, vermutet ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme. Die angestrebte Reform habe also das Potenzial, weitere, dringend notwendige Vorsorgeformen zu verdrängen.

Die ULA fordert daher Nachbesserungen, zum Beispiel, „Pay-and-Forget“ Zahlungen in eine zusätzliche Altersversorgung oberhalb der tariflichen Regelungen steuerfrei zu stellen, um so eine durchgängig nachgelagerte Besteuerung zu ermöglichen. Nach Meinung von Ludger Ramme sei dies für den Fiskus aufkommensneutral, da es keinen Unterschied mache, über welchen Durchführungsweg die Arbeitgeber in die Versorgung der Führungskräfte einzahlten. Denkbar ist auch, mehr Flexibilität in Form von Öffnungsklauseln für betriebliche Vereinbarungen für den übertariflichen Gehaltsbereich zuzulassen.

3. Februar 2017
Schlagworte: Betriebsrentenstärkungsgesetz
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