Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Zustimmung zur Anhebung des Freibetrags

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Mitte August 2023 hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zugestimmt. Diese Entscheidung begrüßt der Deutsche Führungskräfteverband ULA. „Die Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr ist ein wirklicher Durchbruch“, erklärt ULA-Präsident Roland Angst. „Damit kommt die Ampelkoalition unserer langjährigen Kernforderung nach, endlich ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau bei der Beteiligung der Mitarbeiter zu ermöglichen.“

Wer am Risiko und Erfolg seines Unternehmens beteiligt sei, betont ULA-Präsident Angst, sei mit mehr Engagement dabei. „Als Stimme für Leistung und Verantwortung unterstützen wir die langfristig angelegte stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer an der Entwicklung der Unternehmen, auch wenn es um diese gerade nicht gut steht.“

Aus den vielen Gesprächen mit den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten weiß die ULA, dass viele Unternehmen schon die bisherigen Spielräume nicht vollumfänglich ausschöpfen. Angst führt fort: „Damit die Mitarbeiterbeteiligung für breite Schichten einen wesentlichen Beitrag zur Vermögensbildung und Altersvorsorge leisten kann, ist aber entscheidend, dass die Unternehmen mitziehen.“ Daher sei es besonders erfreulich, dass der Freibetrag künftig auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden kann.

Für die notwendige Planungssicherheit der Unternehmen ist es nach Meinung des Deutschen Führungskräfteverbandes ULA erforderlich, das Vorhaben zeitnah und wie geplant noch im Herbst zu verabschieden – sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Die ULA wird die anstehenden Beratungen für die Führungskräfte begleiten.