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Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, aber nicht zeitgemäß

Aktuelles, Pressemitteilungen

Berlin, 26. März 2025 – Der Deutsche Führungskräfteverband ULA nimmt das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Solidaritätszuschlag weiterhin mit dem Grundgesetz vereinbar ist, mit Bedauern zur Kenntnis. Damit bleibt die umstrittene Zusatzabgabe weiterhin bestehen. Doch auch wenn der Solidaritätszuschlag juristisch Bestand hat, ist er wirtschaftlich und sozial längst nicht mehr zeitgemäß.

Während die Mehrheit der Steuerzahler seit 2021 vom Solidaritätszuschlag befreit ist, bleibt er für rund zehn Prozent der Bevölkerung – vor allem Arbeitnehmende mit höherem Einkommen, Selbstständige und Unternehmen bestehen. Für sie bedeutet das Urteil eine anhaltende finanzielle Mehrbelastung, obwohl der ursprüngliche Zweck der Abgabe, die Finanzierung der deutschen Einheit, längst erfüllt ist.

„Der Solidaritätszuschlag ist längst zu einer versteckten Zusatzsteuer geworden, die vor allem Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen belastet“, kritisiert ULA-Präsident Roland Angst die Entscheidung. „Statt für mehr Fairness zu sorgen und Investitionen zu fördern, hat die Politik viel zu lange an einer Abgabe festgehalten, die gezielt die Leistungsträger in unserer Gesellschaft zur Kasse bittet.“

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA appelliert an die künftige Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen und damit ein klares Signal für Fairness und Wettbewerbsfähigkeit zu setzen. „Die Union hat in ihrem Wahlprogramm versprochen, den Soli für alle zu streichen – jetzt ist der Zeitpunkt, dieses Versprechen auch einzulösen“, fordert der Verband.

26. März 2025
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