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Stellungnahme zu Vorschlägen der Regierungskommission Corporate Governance (Vorstandsvergütung)

Positionen
Symbolfoto Unternehmen, © Patrick Daxenbichler– Fotolia.com (#139482037)
© Patrick Daxenbichler– Fotolia.com (#139482037

Kurzzusammenfassung:

Bei der Gewährleistung der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen gebührt einer Selbstregulierung der Unternehmen unverändert der Vorrang vor unmittelbaren gesetzgeberischen Eingriffen. Soll-Vorschriften im Kodex (Comply-or-Explain) liefern hierfür den richtigen Regulierungsansatz.

Die Festlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist eine originäre Aufgabe des Aufsichtsrats und sollte nicht durch einen Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung abgeschwächt werden.  Die Mitwirkung von Arbeitnehmern und Leitenden Angestellten sowie Gewerkschaften an den Beschlüssen im Aufsichtsrat auch dem stakeholder-orientierten Unternehmensverständnis, zu dem sich der Corporate Governance Kodex ausdrücklich bekennt.  Vom Aufsichtsrat festgelegte betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung können einen zusätzlichen positiven Beitrag zu einer langfristigen Erfolgsorientierung des Unternehmens und zu einer effektiven Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber Arbeitnehmern und Gesellschaft leisten.  Bezifferte Vergütungsrelationen (insbesondere für das Verhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung der Gesamtbelegschaft) den Entscheidungsprozess verbessern könnten in produktiver Weise die Begründungsanforderungen an die festgelegte Vergütungshöhe erhöhen und könnten so einen Beitrag zur Vermeidung von Fehlentwicklungen leisten.

15. März 2013
Schlagworte: Aufsichtsrat, Managergehälter, Vorstandsvergütung
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