Stellungnahme zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz

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Kurzzusammenfassung:

Der Führungskräfteverband ULA unterstützt im Grundsatz sowohl Zielrichtung als auch Inhalt des Gesetzentwurfes. Dies betrifft insbesondere die Wiederherstellung des Beitragssatzwettbewerbs und die Korrekturen am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Allerdings stößt eine zeitlich und der Höhe nach unbegrenzte Entkopplung des Beitragsanteils der Versicherten vom Arbeitgeberanteil auf Bedenken. Hier regt die ULA eine Überprüfungsklausel an.

Zu den Vorschlägen im Einzelnen

Argumente für eine Überprüfungsklausel für den Beitragssatz

Die bereits am 1.1.2005 wirksam gewordene Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr paritätisch aufzuteilen, sondern die Arbeitgeber teilweise vom Risiko steigender Beiträge zu entlasten, war aus Sicht der ULA sozialpolitisch vertretbar und ist auch heute noch gut begründet.  Die nun anstehende Entscheidung, den vom Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrag vollständig zu variabilisieren und den Arbeitgeberbeitrag ohne zeitliche Begrenzung auf 7,3 Prozent festzuschreiben, verlagert das Risiko aber zu einseitig auf die Versicherten.  Das nachvollziehbare Bedürfnis der Arbeitgeber, unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden, hat sich in den letzten Jahren als wirksamer dämpfender Faktor erwiesen. Ihre Verwurzelung in den Gremien der Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Gemeinsamen Selbstverwaltung ist diesbezüglich von entscheidender Bedeutung.  Diese Handlungsmotivation der Arbeitgebervertreter könnte jedoch durch eine dauerhaft garantierte Belastungsobergrenze abgeschwächt werden.  Im Gegenzug stimmt das Fehlen jeglicher Obergrenzen für den vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteil sowie für die Beitragssatzdifferenz zwischen Arbeitgeber und Versichertem sozialpolitisch bedenklich.  Der ULA erscheint daher eine Überprüfungsklausel erwägenswert. Sie sollte dahin gehend formuliert werden, dass der Gesetzgeber prüfen soll, ob eine Anhebung des Arbeitgeberbeitrags arbeitsmarktpolitisch vertretbar ist, wenn die durchschnittliche Höhe des Zusatzbeitrags (und damit auch die Beitragssatzdifferenz zwischen Versichertem und Arbeitgeber) 2,0 Prozent übersteigt.

Zustimmung zur Wiederherstellung des Beitragssatzwettbewerbs

Es versteht sich von selbst, dass Wettbewerb zwischen Krankenkassen in erster Linie ein Wettbewerb um eine höchstmögliche Qualität bei der Versorgung von Patienten und dem Service für Versicherte sein sollte.  Aber auch Kosteneffizienz sollte ein Wettbewerbsfaktor bleiben. Insoweit begrüßt die ULA auch, dass durch eine kassenindividuelle Ausgestaltung des Zusatzbeitrags auch eine stär-kere Ausdifferenzierung der Beitragssätze und damit eine Wiederbelebung eines Preis- bzw. Beitragssatzwettbewerbs resultieren werden.

Grundsätzliche Zustimmung zu den geplanten Änderungen am Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich

Ein funktionierender Morbiditätsorientierter Bestanteile ist aus Sicht der ULA ein unverzicht-barer Bestandteil eines funktionierenden, fairen Wettbewerbs. Die geplanten Korrekturen am „Morbi-RSA“ finden daher die Zustimmung der ULA. Der volle Einkommensausgleich sowie die veränderten Berücksichtigung der Ausgaben für Versicherte, die im Ausgleichsjahr verstorben sind, leisten einen Beitrag dazu, dass der morbiditätsbedingt unterschiedliche Finanzbedarf der Krankenkassen noch besser erfasst wird und auf diese Weise ein positiver Beitrag zu einem fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen geleistet wird.  Gleichwohl sollte trotz eines vollen Einkommensausgleichs auch in Zukunft gewährleistet werden, dass Unterschiede bei einkommensabhängigen Belastungen von Krankenkassen bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere höhere Ausgaben für das Krankengeld in Kassen, deren Versicherte ein überdurchschnittliches Einkommen beziehen und damit auch überdurchschnittlich hohe Beiträge entrichten.