Steuertipp: Ausbildungsfreibetrag für minderjährige Kinder?

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Keine Bedenken hatte hier das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 27. März 2018 (Aktenzeichen: 3 K 1651/16): Danach soll es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein, dass einem Steuerpflichtigen für ein auswärtig untergebrachtes, noch minderjähriges Kind kein Ausbildungsfreibetrag zusteht. Auch hat in diesem Zusammenhang leider bereits das Finanzgericht Köln in einer früheren Entscheidung vom 18. März 2009 (Aktenzeichen: 7 K 2854/08) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen, dass die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags von der Volljährigkeit des Kindes abhängig gemacht wird. Die Kölner Richter sahen in der Altersgrenze seinerzeit eine mit dem Grundgesetz vereinbare Typisierung und keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Bundesfinanzhof muss entscheiden

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage haben beide Gerichte die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Leider ist jedoch seinerzeit der Revisionszug in dem Fall vor dem Kölner Finanzgericht nicht bestiegen worden. Dies ist nun bei der Entscheidung aus Rheinland-Pfalz anders. Hier haben die Steuerpflichtigen Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, welche dort unter dem Aktenzeichen VI R 20/18 anhängig ist und endgültige Klärung herbeischaffen wird.

Auch wenn durch die Einlegung der Revision der Fall damit noch nicht gewonnen ist, sollten betroffene Eltern im eigenen Fall Einspruch einlegen und auch für das auswärtig untergebrachte, minderjährige Kind den Ausbildungsfreibetrag beantragen. Nur so können Sie sich überhaupt noch die Chance auf den Ausbildungsfreibetrag sichern. Wie die Sache schließlich ausgeht, wird jedoch entweder vom Urteil des Bundesfinanzhofs oder gar von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abhängig sein.


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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn