Arbeit & Mitbestimmung

Angestellte Führungskräfte und andere hoch qualifizierte Arbeitnehmer haben  in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine Doppelnatur. Sie tragen ein hohes Maß an beruflicher Verantwortung und besetzen häufig Schlüsselpositionen, die für ihre Unternehmen von besonderer strategischer Bedeutung sind.

Als leitende Angestellte nehmen sie darüber hinaus regelmäßig Arbeitgeberfunktionen gegenüber Mitarbeitern wahr oder tragen eine umfangreiche Finanz- und Budgetverantwortung.

Vor allem in größeren Unternehmen bilden sie als mittleres Management eine eigenständige Gruppe von Arbeitnehmern. Als solche stellen sie eine wichtige Scharnierfunktion im Verhältnis zwischen Vorstand und übriger Belegschaft sicher. Unternehmerische Entscheidungen müssen durch sie, herunter gebrochen in Teilzeile, in persönlicher Verantwortung umgesetzt werden. Kommunikation spielt dabei eine Schlüsselrolle. Das gilt sowohl für die Akzeptanz unternehmerischer Entscheidungen, als auch für einen ungehinderten Informationsfluss zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern (in beide Richtungen) über Erfahrungen und mögliche Probleme bei der Zielerreichung.

Die Führungskräftevereinigung ULA und ihre Verbände haben sich seit mehr als 60 Jahren auf die Vertretung dieser Personengruppe spezialisiert.

Sie sind mit den vielen rechtlichen Besonderheiten vertraut, die für Führungskräfte gelten, etwa im Kündigungsschutzrecht oder im Arbeitszeitrecht.

Besonderes Augenmerk auf Mitbestimmung …

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Systemen der Arbeitnehmermitbestimmung. Vor allem in Großunternehmen macht sich hier die Doppelnatur in besonderer Weise bemerkbar. Angestellte Führungskräfte bilden dort eine häufig eine große Arbeitnehmergruppe, dass eine eigenständige Vertretung der individuellen arbeitsrechtlichen Interessen allein weder Erfolg versprechend, noch ökonomisch effizient wäre.

Mit politischer Unterstützung der ULA haben Führungskräfte daher in den letzten Jahrzehnten einen eigenständigen Platz in den Systemen der Mitbestimmung erkämpft und erhalten, die den Besonderheiten ihrer Rolle im Unternehmen Rechnung trägt. Hier sind insbesondere das Sprecherausschussgesetz und die Vertretung leitender Angestellter auf der Arbeitnehmerbank mitbestimmter Unternehmen zu nennen (mehr Informationen zu der Historie dieser Regelungen finden Sie hier).

Ihre Verbände sowie das Führungskräfte Institut als verbandliche Servicegesellschaft unterstützen durch individuelle Beratung sowie durch Veranstaltungen und Schulungsangebote auch die Arbeit gewählter Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen. Sie helfen so mit, mit ihr Wissen und ihre Kompetenzen auf dem aktuellsten Stand zu halten.

… aber auch alle übrigen arbeitsrechtlichen Regelungsfragen sind wichtig

Über das Thema Mitbestimmung hinaus begleitet die ULA aber auch die Weiterentwicklung aller übrigen arbeitsrechtlichen Regelungen. Arbeitsrecht muss für Führungskräfte einerseits (wie für alle anderen Arbeitnehmer) eine wirksame Schutzfunktion sicherstellen und den notwendigen Ausgleich für die Fremdbestimmung bieten, die sich auch für sie (wenn auch in abgeschwächter Form) durch ihre Position als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ergibt.

Das Arbeitsrecht sollte aber auch Freiräume und Handlungsspielräume eröffnen und eine flexible Arbeitsweise unterstützen, die für Führungskräfte unverzichtbar, ja sogar wesenseigentümlich ist.

Führungskräfte arbeiten aufgabenbezogen und brauchen Flexibilität

Führungskräfte arbeiten in erster Linie aufgabenbezogen. Ihr Erfolg bemisst sich primär über ihre Zielerreichung. Daher legen sie auch großen Wert auf ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Arbeitszeit – sowohl was die regelmäßige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit angeht, als auch die Arbeitszeit im Lebensverlauf – aber was ihren Arbeitsort angeht.

Die ULA und ihre Verbände unterstützen daher auf allen Ebenen bis hinunter in die Betriebe Initiativen für einen Abbau einer übertriebenen „Präsenzkultur“, die nicht zuletzt auch zu Lasten der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere geht.

Der vom Bundesarbeitsministerium im Jahr 2015 angestoßene Diskussionsprozess über „Arbeit 4.0“ hat zu diesen Fragen auch aus Sicht der ULA viele gute Ideen hervorgebracht.

Wir gehen davon aus, dass viele davon in den nächsten Jahren Eingang in Gesetzgebungsvorschläge finden werden.

Die ULA als die politische Stimme der Führungskräfte wird diese Vorschläge aufgreifen und sich dafür einsetzen, dass die Besonderheiten in der arbeitsrechtlichen Stellung von Führungskräften und ihre spezifischen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.