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F.A.Z.: Wer nun seine Arbeitszeit erfassen muss

Kampagnen & Verbandsnews, Presseecho, Vorsorge & Finanzen
Symbolfoto Presse, © mitrija – Fotolia.com (#68115641)

05.12.2022 – Mitte September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen – ein Urteil, das beide Seiten vor viele Fragen stellte. Nun hat das Gericht die Urteilsbegründung veröffentlicht und damit Licht ins Dunkel gebracht. Offen war vor allem, ob die Regelungen auch für Führungskräfte gelten müssen. Das ist nach der Begründung des BAG nicht der Fall.

Die ULA – Deutscher Führungskräfteverband begrüßte die Klarstellung und die damit verbundene Wahrung der Arbeitszeitsouveränität der leitenden Angestellten. ULA-Präsident Roland Angst resümiert:

„Alle Arbeitnehmer über einen Kamm zu scheren, ohne Funktion und Art der Arbeit zu berücksichtigen, wäre weltfremd gewesen. […] Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt.“

Es werde sich bitter rächen, wenn Leistungsträger mit derart „drakonischen Maßnahmen“ aus dem Land oder in die innere Kündigung getrieben würden, so Angst.

Der Artikel findet sich online.

5. Dezember 2022
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