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Führungskräfte: Urteil zum Betreuungsgeld Chance für Kurskorrektur

Arbeit & Mitbestimmung, Chancengleichheit & Vielfalt
Symbolfoto Vereinbarkeit, © RioPatuca Images - Fotoliac.om (##111079450)
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In der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgelds durch das Bundesverfassungsgericht sieht die Führungskräftevereinigung ULA eine Chance für eine Kurskorrektur in der Familienpolitik. Deutschlands Führungskräfte setzen sich für eine konsequent betreuungsorientierte Familienförderung ein.

„Echte Wahlfreiheit für erwerbstätige Eltern erfordert ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot“, stellt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme fest. „In diese Richtung sollte der Bund die finanziellen Mittel umschichten, die mit einer Abschaffung des Betreuungsgelds frei werden.“ Der Vorrang gebühre dabei einer besseren frühkindlichen Förderung in Kindertagesstätten sowie einem Ausbau der Ganztagesbetreuung in Schulen.

Im Gegensatz zu direkten Transferleistungen an Eltern hält die ULA eine Beteiligung des Bundes an Investitionen  der Länder und der Kommunen für  verfassungsrechtlich gesichert.

Auch über die tagesaktuelle Frage des Betreuungsgelds hinaus besteht aus Sicht der ULA grundsätzlicher Handlungsbedarf in der Familienpolitik. Eine konsequent betreuungsorientierte Familienförderung erfordert deutlich mehr Investitionen. Daher sind Zurückhaltung und auch die Möglichkeit von Einsparungen bei direkten Transferleistungen an Familien für die Führungskräftevereinigung kein politisches Tabu.

Darüber hinaus empfiehlt die ULA koordinierte Anstrengungen von  Bund, Ländern und Kommunen für eine grundlegende Vereinfachung des außerordentlich komplexen, unübersichtlichen und teilweise auch widersprüchlichen Förderinstrumentariums für Familien.

ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme dazu: „Bis heute sind politische Initiativen in diese Richtung leider nicht über das Stadium bloßer Ankündigungen hinaus gekommen. Nun wird es langsam Zeit zum Handeln.“

22. Juli 2015
Schlagworte: Elterngeld, Vereinbarkeit
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