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Gemeinsames Schreiben von AGP und ULA an die zuständigen Bundesminister und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken

Aktuelles, Arbeit & Mitbestimmung, Kampagnen & Verbandsnews, Positionen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Teilhabe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Erfolg ihrer Unternehmen ist ein zentraler Baustein für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Als Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP und als Dachverband der Führungskräfte (ULA) haben wir die im letzten Herbst erfolgte Ankündigung einer Anhebung der steuerlichen Freigrenzen durch den Koalitionsausschuss als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

Zur Wahrung des Vertrauens der Bürger und Unternehmen auf diese Zusage von CDU/CSU und SPD ist es unabdingbar, die beschlossene Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz von heute jährlich 360 auf 720 Euro zum 01.01.2021 auf den Weg zu bringen. Viele Unternehmen verhandeln bereits jetzt mit den Sprecherausschüssen und Betriebsräten die Programme für das kommende Jahr. Für einen Erfolg des Modells benötigen diese kurzfristig Planungssicherheit und eine klare Kommunikation durch die Politik.

Nach dieser Erhöhung liegt Deutschland dann noch immer am unteren Ende der Förderung unserer Nachbarländer. Dabei wird besonders das hohe Potential der steuerbegünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligung für eine zukunftssichere Altersvorsorge unterschätzt. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie der anhaltenden Niedrigzinspolitik ist eine Diversifizierung in den Anlageformen zur Alterssicherung – insbesondere für junge Arbeitnehmer – mehr denn je erforderlich. Die Bürger und Bürgerinnen müssen hierfür auch hierzulande weit stärker als bisher an den Entwicklungen ihrer Unternehmen teilhaben. Obgleich damit auch ein unternehmerisches Risiko eingegangen wird, sollte dies für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen weiteren Baustein zur Altersvorsorge bilden. Zugleich wirkt sich die Mitarbeiterbeteiligung positiv auf die Mitarbeiterbindung und Produktivität der Unternehmen aus, wenn sie zu Mitunternehmern und Eigentümern werden.

Eine Vielzahl von Musterrechnungen zeigt, dass Kapitalbeteiligungsprogramme der Unternehmen und andere kapitalmarktbasierte Anlagenformen schon mit einem geringen monatlichen Einsatz zu einer hohen privaten Zusatzrenten führen.

Die in Deutschland geltenden Steuerfreibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von künftig wohl 720 Euro bleiben aber dennoch weit hinter denen anderer europäischer Länder wie Irland (12.700 Euro), Spanien (12.000 Euro) oder Österreich (7.500 Euro) zurück. Die Politik hat dieses Problem, das eine breite und unserem marktwirtschaftlichen System angemessene Vermögensbildung hemmt, erkannt, wie die Vorschläge und Forderungen der Parteien in den letzten Monaten gezeigt haben. Allein es fehlt bislang an konkreten Gesetzesinitiativen. Hier sehen wir Handlungsbedarf, auch um dieses wichtige Anreizsystem für die Gründer- und Start-up-Szene und deren Mitarbeiter statt seines derzeitigen Standortnachteils zu einem international wettbewerbsfähigen Standortvorteil werden zu lassen.

Die Verbände AGP und ULA fordern die Politik daher auf:

  • Die in Deutschland geltenden Steuerfreibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wie zugesagt zum 01.01.2021 von 360 auf 720 Euro zu erhöhen,
  • bereits heute einen Fahrplan vorzulegen, um zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Steuerfreibeträge auf min. 3.600 Euro jährlich weiter zu erhöhen und
  • mittels einer breit angelegten staatlichen Informationskampagne die Unternehmen und Arbeitnehmer für die Chancen der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu sensibilisieren, damit diese ihre Potentiale entfalten kann.

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31. Oktober 2020
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