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Positionspapier der Fach- und Führungskräfteverbände für eine generationengerechte Altersvorsorge

Aktuelles, Positionen, Vorsorge & Finanzen
© ULA

Der demografische Wandel erfordert eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung sicherstellt, ohne die Belastungen für Beitrags- und Steuerzahlende immer weiter zu erhöhen. Zudem sind Reformen für die Steigerung der Verbreitung betrieblicher und privater Altersvorsorgeprodukte notwendig, um möglichst vielen Versicherten eine möglichst breite Absicherung für das Alter zu ermöglichen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat hierzu Empfehlungen vorgelegt. Angesichts des anstehenden Eintritts der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand ergibt sich nun ein letztes Gelegenheitsfenster, um diese Reform umzusetzen.

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA hat den bestehenden Reformbedarf in den drei Säulen des Rentensystems analysiert, die Vorschläge der Alterssicherungskommission ausgewertet und Forderungen für den anstehenden Gesetzgebungsprozess aus Sicht der Fach- und Führungskräfte in Deutschland formuliert.

Nachfolgend finden Sie unsere Forderungen im Auszug dargestellt. Das gesamte Positionspapier finden Sie unter nachfolgendem Button zum Download.

Positionspapier als PDF

Erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung generationengerecht gestalten

Die gesetzliche Rentenversicherung gerät durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck. Der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand verschärft das Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Zur langfristigen Stabilisierung werden neben der Umlagefinanzierung ergänzende kapitalgedeckte Elemente benötigt. Gleichzeitig müssen Leistungsgerechtigkeit, das Äquivalenzprinzip sowie die Akzeptanz der sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben.

Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ist angesichts der steigenden Lebenserwartung und des demografischen Wandels angemessen. Reformen des Renteneintrittsalters müssen jedoch individuell planbar sein und durch geeignete arbeitsmarkt- und gesundheitspolitische Maßnahmen flankiert werden.

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA fordert:

  • Gesetzliche Rente nachhaltig finanzieren: Eine nachhaltig finanzierte Stabilisierung von Beitragssätzen und Rentenniveau, ohne dass der Bundeszuschuss weiter ansteigt. Die Einführung einer Kapitalanlage in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dafür eine geeignete Option.
  • Kapitalanlage möglichst beitragsneutral finanzieren: Diese Kapitalanlage sollte ohne zusätzliche Beitragszahlungen ermöglicht werden, um die Beitragszahlenden nicht zusätzlich zu belasten. Die von der Alterssicherungskommission vorgesehenen zusätzlichen Beiträge in Höhe von zwei Prozent sollten an anderer Stelle ausgeglichen werden, bspw. durch eine analoge Absenkung des regulären Beitragssatzes, um die Gesamtbelastung stabil zu halten. Kurzfristige Mehrkosten sollten über Bundesmittel ausgeglichen werden, anstatt höhere Beiträge festzuschreiben.
  • Kapitalanlage bürokratiearm gestalten: Die Kapitalanlage sollte bürokratiearm ausgestaltet sein, unabhängig verwaltet und gegen jegliche Zweckentfremdung abgesichert werden. Ansprüche aus der Kapitalanlage sollten in Individualkonten hinterlegt werden und für Versicherte einsehbar sein.
  • Keine außerordentlichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte nur in der jährlichen regulären Anpassung an die Löhne und Gehälter verändert werden. Die jüngst erfolgte außerordentliche Erhöhung der BBG in der GKV war aus Sicht der ULA bereits ein Fehler, der dem selbst gesteckten Ziel der Regierungskoalition zuwiderläuft, Leistung durch mehr Netto vom Brutto attraktiver zu machen.
  • Versicherungsfremde Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren: Versicherungsfremde Leistungen, darunter auch die Mütterrente, sollten konsequent als gesamtgesellschaftliche Maßnahmen aus Bundesmitteln finanziert werden.
  • Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors: Der Nachhaltigkeitsfaktor sollte wieder eingeführt werden. Zusätzlich sollte der Parameter Alpha so angepasst werden, dass er den demografischen Druck möglichst effektiv ausgleicht.
  • Faire Übergangsregelungen vereinbaren Generationengerechtigkeit und individuelle Planbarkeit des Renteneintritts: Eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters ist angemessen, muss aber zwingend mit fairen Übergangsfristen verbunden sein, die insbesondere den rentennahen Jahrgängen Planbarkeit ermöglichen. Empfehlenswert wäre eine Übergangsfrist von 5-7 Jahren.
  • Verlässlichkeit bei bereits anstehenden vorzeitigen Renteneintritten wahren: Angesichts verbreiteter Modelle für einen früheren Renteneintritt, bspw. durch Langzeitarbeitskonten, sollte die Übergangsfrist für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für langjährige Beschäftigte (“Rente mit 63“) zwischen 8-10 Jahren liegen.
  • Gezielte Förderung von Älteren für eine längere Erwerbstätigkeit: Um älteren Beschäftigten eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sollten entsprechende Anreize für Arbeitgeber gesetzt werden, bspw. eine Förderung von Fort- und Weiterbildung für ältere Beschäftigte. Flexibilisierungsinstrumente wie Altersteilzeitmodelle sollten nicht eingeschränkt werden.
  • Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten: Der Kündigungsschutz darf nicht aufgeweicht werden, insbesondere nicht für rentennahe Altersgruppen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung, den Kündigungsschutz für Hochverdienende aufzuweichen, drohen, gerade ältere, gutverdienende Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit zu drängen.
  • Gesundheitsfaktoren beim späteren Renteneintritt beachten: Gesundheitliche Prävention und Gesundheits-Checks sollten eingeführt werden, um Beschäftigten, die nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten können, einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen – beispielsweise über Härtefallregelungen oder auskömmliche Erwerbsminderungsmodelle.

Zweite Säule: Betriebliche Altersversorgung stärken

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Alterssicherung, der vielen Beschäftigten die Möglichkeit gibt, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig führt der Wandel der Arbeitswelt, wie beispielsweise kürzere Betriebszugehörigkeiten, die Komplexität der bAV-Produkte und ein hoher bürokratischer Aufwand für Arbeitgebende dazu, dass der Verbreitungsgrad der bAV rückläufig ist. Gezielte Reformen für eine bessere Portabilität, weniger Bürokratie sowie attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Beschäftigte können dafür sorgen, dass künftig wieder mehr Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, eine bAV abzuschließen.

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA fordert:

  • Portabilität der bAV erhöhen: Dabei sollten insbesondere die Möglichkeiten von fondsbasierten Modellen geprüft werden, da bei Garantieprodukten größere Hürden bestehen. Die bAV sollte als Instrument der Mitarbeiterbindung erhalten bleiben.
  • Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung umsetzen: beispielsweise durch die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, den Ausbau digitaler Prozesse und die Einführung eines „Once-only-Prinzips“ für Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten.
  • Sozialpartnerdialog für flächendeckende Verbreitung: Der Sozialpartnerdialog muss gerade im Bereich der bAV weiter gestärkt werden, um flächendeckende Lösungen erarbeiten zu können.
  • bAV als eigenständige Säule stärken: Eine Konkurrenzsituation zur Kapitalanlage in der ersten Säule sollte vermieden werden. Umso wichtiger ist es, dass bAV-Angebote für Arbeitgeber möglichst unkompliziert zu administrieren sind, damit mehr Arbeitgeber diese anbieten.

Dritte Säule: Verbreitung der privaten Vorsorge unterstützen

Die private Altersvorsorge (PAV) ergänzt die ersten beiden Säulen und spielt eine wichtige Rolle beim Schließen individueller Vorsorgelücken, gerade auch wegen ihrer vielfältigen Anlagemöglichkeiten. Dennoch ist sie insbesondere bei Versicherten verbreitet, die sich eine zusätzliche Vorsorge leisten können und sich privat darüber informieren oder beraten lassen. Um ihre Verbreitung zu erhöhen, müssen Vorsorgeprodukte daher für unterschiedliche Lebensphasen und Einkommensgruppen attraktiver, transparenter und verständlicher werden. In diesem Zusammenhang gewinnt auch eine ganzheitliche Finanzbildung bereits ab der Schule an Bedeutung.

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA fordert:

  • Vielfältige und flexible Modelle in der privaten Altersvorsorge etablieren und ausbauen: Vielfältige Lebensphasen mit unterschiedlichen Einkommenshöhen erfordern flexible Vorsorgeangebote, die für Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst leicht verständlich sind. Das staatliche Standardprodukt im Rahmen des neuen Altersvorsorgedepots, die darin veranlagten Förderinstrumente sowie die Frühstartrente müssen dabei mit einem transparenten Monitoring so begleitet und nachjustiert werden, dass eventuelle Schwächen frühzeitig korrigiert werden können.
  • Die Digitale Rentenübersicht langfristig als Gesamtschau aller Vorsorgeleistungen etablieren: Die Digitale Rentenübersicht sollte auf möglichst viele Vorsorgeformen ausgeweitet werden, um einen möglichst vollständigen Überblick über die individuelle Vorsorge zu erhalten.
  • Finanzbildung von klein auf stärken: Finanzbildung sollte verstärkt in den Schulen unterrichtet werden, um gerade der jüngeren Generation das Wissen zu vermitteln, das sie für die Planung ihrer Altersvorsorge benötigen.
  • Investitionskultur durch ganzheitliche Finanzbildung stärken: Investitionen und Eigentum sollten Teil einer umfassenden Finanzbildung und -beratung sein und als selbstorganisierte Form der Vorsorge gestärkt werden.
Positionspapier als PDF
24. September 2026
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