Steuertipp: Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Soweit Dienstleistungen wie zum Beispiel Straßen- und Gehwegreinigung oder Winterdienst auf öffentlichem Gelände durchgeführt würden, seien sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG begünstigt. Dem widersprach der BFH (BFH-Urteil vom 20. März 2014, Aktenzeichen: VI R 55/12). Die Richter erklärten, der Begriff im Haushalt sei nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen. Daher würden die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a EStG nicht ausnahmslos – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.

Dienstleistung für den Haushalt

Nach diesem Urteil genügt es also, wenn eine Dienstleistung für den Haushalt und zu dessen Nutzen erbracht wird. 2016 hat sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen. Voraussetzung bleibt aber trotzdem, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Bei einem Eigentümer oder Mieter, der zur Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg beziehungsweise der Straße verpflichtet ist, ist dies der Fall.


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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn