ULA bei Anhörung zu Online-Wahlen im Deutschen Bundestag

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Schon seit den positiven Erfahrungen mit digitaler Technologie während der Corona-Epidemie setzt sich die ULA für die verstärkte Nutzung von digitalen Verfahren für die Arbeit in den Mitbestimmungsgremien der Betriebsverfassung ein. Am 6. November 2023 vertrat Verbandsdirektor Ludger Ramme als Sachverständiger die Führungskräfte in einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Anlass genommen, Experten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Wissenschaftler zur Frage anzuhören, ob und wie digitale Wahlen von Betriebsverfassungsgremien eingeführt werden sollten.

In ihrer Stellungnahme wies die ULA darauf hin, dass die Arbeitswirklichkeit von leitenden Angestellten, die sich der Sprecherausschussarbeit widmen, mit mobiler Tätigkeit und dezentral verteilten Arbeitsorten eine Distanzwahl im Gegensatz zur Urnenwahl erfordere. Schon heute machen leitende Angestellte zu 86 % von der Briefwahl Gebrauch. Ramme wies darauf hin, dass eine Online-Wahl als zusätzliche Option einer Briefwahl stark ähnele, sie lediglich modernere Kommunikationswege nutze. Die ULA fordert daher, das von der Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag vorgesehene Pilotprojekt zu Online-Wahlen zügig umzusetzen. Notfalls könne man auch mit den Sprecherausschusswahlen 2026 digital vorangehen, sollte es von Seiten der Betriebsräte noch keine allgemeine Befürwortung geben.

Der Beitrag des Deutschen Bundestages zur Änhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales findet sich hier.