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Fondsstandortgesetz: Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen nachbessern

Aktuelles, Arbeit & Mitbestimmung, Kampagnen & Verbandsnews, Pressemitteilungen

Anlässlich der 1. Lesung zum sogenannten Fondsstandortgesetz im Deutschen Bundestag, das auch Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen enthält, fordern der Bundesverband Deutsche Startups, der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP und die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände ULA Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Die vom Bundesfinanzministerium erklärte Zielsetzung, Deutschland zu einer internationalen Spitzenposition im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen führen zu wollen, unterstützen die Verbände nachdrücklich. Ohne wesentliche Anpassungen werde dieses Ziel aber erkennbar verfehlt, warnen die Verbände. Auch die in Aussicht gestellte, grundsätzlich zu begrüßende weitere Anhebung des Freibetrages von aktuell 360 Euro auf 1440 Euro, ändere daran nichts. Für Startups habe diese angekündigte Nachbesserung keine Relevanz. Die Verbände erklären:

„Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein unternehmerisches und gesellschaftspolitisches Thema ersten Ranges. Wenn es gut gemacht ist, bietet das Instrument Unternehmen und Mitarbeitern weitreichende Vorteile und ist geeignet, breiten Schichten der Bevölkerung die Teilhabe am Erfolg der Wirtschaft zu eröffnen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Vermögensbildung und Altersvorsorge zu leisten. Eine mögliche Vervierfachung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligungen pro Jahr von derzeit 360 auf 1440 Euro begrüßen wir“, erklärt AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer. Ursprünglich war lediglich eine Verdopplung des Freibetrags auf 720 Euro vorgesehen. „Um von einem wirklichen Durchbruch zu sprechen, wäre aber ein in Europa üblicher Freibetrag von 3.600 Euro nötig“, so Beyer, nachdem die letzte Anpassung vor rund zehn Jahren erfolgt sei.

„Trotz guter Ansätze trifft der Regierungsentwurf nicht die Bedürfnisse der Startups“, erklärt Christian Miele, Präsident des Bundesverbandes Deutsche Startups. Die vorgelegten Regelungen seien aufgrund der Einbeziehung von lediglich „echten“ Anteilen nicht praxistauglich. In jedem Fall sollten daher sämtliche Formen der mittelbaren Beteiligungen mit einbezogen werden. „Zudem muss die Besteuerung des sog. Dry Income komplett vermieden werden. Mitarbeitende dürfen nicht dem Risiko ausgesetzt sein, Steuern zu zahlen, ohne einen tatsächlichen Kapitalzufluss zu erhalten. Ohne Nachbesserungen ist der Entwurf eine vertane Chance“, so Miele weiter.

„Was die Wirtschaft jetzt für einen Erfolg des Instruments Mitarbeiterbeteiligungen dringend braucht, ist Planungsmöglichkeit und Perspektive. Der jetzige Vorschlag kommt daher für das laufende Jahr leider viel zu spät und greift insgesamt trotz der Nachbesserungen immer noch zu kurz“, so ULA-Vizepräsident Dr. Thomas Sauer. Auch nach dieser Erhöhung liegt Deutschland dann noch immer im unteren Bereich der Förderung in unseren Nachbarländern. Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der Niedrigzinspolitik sei eine Diversifizierung in den Anlageformen zur Alterssicherung insbesondere für junge Arbeitnehmer mehr denn je erforderlich. Politik muss dafür die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen setzen. „Für die nächste Legislaturperiode liegen bereits viele gute Konzepte auf dem Tisch. Die Parteien sind nun am Zug, sich in ihren Programmen zu einem wirklichen kraftvollen Schritt durchzuringen und im Wettbewerb um die Stimmen der Wähler im September zur Abstimmung zu stellen“, so Sauer.

Hintergrund der Verbände-Statements ist ein gemeinsam durchgeführter, digitaler Politik-Dialog, der die verschiedenen Perspektiven von Startups, Aktiengesellschaften, Mittelstand sowie von Führungskräften der Wirtschaft aufgezeigt hat. Im Dialog mit den zuständigen Berichterstattern Fritz Güntzler MdB (CDU) und Dr. Wiebke Esdar MdB (SPD) sowie der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Katja Hessel MdB (FDP), wurde dabei diskutiert, wie Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland spürbar gestärkt werden können und wie das sog. Fondsstandortstärkungsgesetz dazu beitragen kann.

PDF Download der Pressemitteilung

Kontakt:

Dr. Heinrich Beyer, E-Mail: heinrich.beyer@agpev.de, Tel.:  0561-932425-1

Michael Schweizer, E-Mail: michael.schweizer@ula.de, Tel.: 030-30 69 63 22

Christoph J. Stresing, E-Mail: cjs@deutschestartups.org, Tel.: 0163-2521938

26. März 2021
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