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Mitbestimmung ausbauen

Arbeit & Mitbestimmung, Kommentare
Symbolfoto Führungskräfte, (c) skynesher - istockphotos.com, (#169943641)
(c) skynesher - istockphotos.com, (#169943641)

Kommentar des ULA-Präsidenten Dr. Roland Leroux

Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes hat die Ide der Mitbestimmung auf Unternehmensebene nichts von ihrer Attraktivität verloren. Im Gegenteil: Die Vertreter der leitenden Angestellten leisten für eine gute Aufsichtsratsarbeit einen wertvollen Beitrag. Sie ist ein Standortvorteil und hat nachweislich große positive wirtschaftliche Effekte, die uns auch auf internationaler Ebene bestätigt werden.

Daher sollten wir darauf achten, dass es auch in Zeiten der Digitalisierung und dem damit verbundenen Wandel in der Arbeitswelt nicht zu einer Aushöhlung kommt. Viel zu oft hört man Vorhersagen, die davon sprechen, dass Selbstbestimmung die Mitbestimmung ersetze oder dass die deutsche Mitbestimmung kein Verkaufsschlager im Ausland sei und es auch nicht mehr werden könne. Zunehmende Schlupflöcher im deutschen und europäischen Recht machen es vielen Unternehmen darüber hinaus immer leichter, sich von der Mitbestimmung abzuwenden.

Das aber wäre kontraproduktiv und würde der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung der Mitbestimmung in ihren vielen Formen für unterschiedliche Unternehmensarten und -größen nicht gerecht. Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung und individualisierter Unternehmensstrukturen kommt es auf die Mitbestimmung an.

Wir brauchen davon eher mehr als weniger. Wenn jetzt SPD-Chef Sigmar Gabriel die Regeln wohl auf mehr Unternehmen ausweiten möchte, so ist dies eine offene Diskussion wert. Den Schwellenwert, ab dem Mitbestimmung  gelten soll, scheint er von 2.000 auf 1.000 Beschäftigte senken zu wollen. Bisher müssen nach dem am 1. Juli 1976 in Kraft getretenen Gesetz in Kapitalunternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten die Aufsichtsräte je zur Hälfte von Vertretern der Arbeitnehmer und Kapitaleigner besetzt werden.

Doch vielleicht ist es sinnvoll, zunächst näherliegende Schritte zu gehen. Ich denke dabei an eine Professionalisierung der Arbeit in den Aufsichtsräten. Die Meinung einiger Kollegen teile ich, dass eine bessere Vorbereitung der Aufsichtsräte auf ihr Amt sowohl auf Anteilseignerseite als auch auf der Arbeitnehmerbank mehr als hilfreich wäre, um die Bedeutung der Mitbestimmung für die gute Entwicklung des Unternehmens noch sichtbarer zu machen.

Ich glaube, dass wir zukünftig noch oft Gelegenheit zur Diskussion über dieses wegweisende und zielführende Gesetz haben werden. 40 Jahre gibt es die Unternehmensmitbestimmung nun schon. Und sie ist kein bisschen alt.

8. August 2016
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