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Koalitionsverhandlungen: Schwule Führungskräfte fordern Maßnahmen für Chancengleichheit in der Arbeitswelt

Aktuelles, Chancengleichheit & Vielfalt, Völklinger Kreis
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© Völklinger Kreis

„Die Koalitionsverhandlungen müssen anders als die Sondierungen die weitere Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender zum Thema haben“, fordert Michael Kauch, Vorsitzender des Berufsverbandes Völklinger Kreis (VK), der schwule Führungskräfte und Selbständige vertritt. „Das gilt gerade im Blick auf die Arbeitswelt. Deutschland wird menschlicher und produktiver, wenn Vielfalt im Beruf Wertschätzung statt Diskriminierung erfährt. Hier ist auch der Staat gefordert. Mit der Ehe für alle sind diese Themen nicht abgeräumt.“

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen müssen beim Diversity Management unterstützt werden. Zuständig sollten Wirtschafts- und Arbeitsministerium sein.  Der Staat ist zudem unmittelbar als Arbeitgeber gefordert. „Die Bundesregierung sollte insbesondere die vorbildlichen Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung in Sachen Vielfalt und Chancengleichheit auf alle Sicherheitskräfte des Bundes ausweiten“, so Michael Kauch. All das gehöre in einen Nationalen Aktionsplan mit konkreten nachprüfbaren Maßnahmen.

Weiter müssen die sexuelle Orientierung und das Alter in den Nicht-Diskriminierungskatalog des Artikels 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden – so wie es in der europäischen Grundrechte-Charta festgelegt ist. „Das ist für den VK wichtig, da so eine auf Gleichstellung ausgerichtete Rechtsprechung auf Dauer gesichert wäre. Das Rad der Geschichte kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Hier muss die SPD ihre Versprechen vor der Wahl einlösen“, erläutert Alf Spröde, Politik-Vorstand des VK.

„Und schließlich gehören die ungerechtfertigten Benachteiligungen der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen auf den Prüfstand. Gerade Lesben und Schwule erfahren Nachteile bis hin zur Kündigung durch die Privilegien der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht“, so Alf Spröde. Der VK fordert, sozialen Unternehmen der Kirchen außerhalb des Verkündigungsbereichs das Recht zu nehmen, Betriebsräte zu verhindern und Beschäftigte wegen Homosexualität zu entlassen oder zu benachteiligen.

26. Januar 2018
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