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Führungskräfte begrüßen höhere Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungen

Aktuelles, Arbeit & Mitbestimmung, Kampagnen & Verbandsnews, Pressemitteilungen
© ULA

Die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände ULA (United Leaders Association) begrüßt die vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) beschlossene Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung. „Die Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf jährlich 1.440 Euro ist aus Sicht der Beschäftigten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um diese stärker am Erfolg der Unternehmen zu beteiligen. Die zunächst angedachte Verdoppelung von heute 360 auf 720 Euro hätte nach zehn Jahren Stillstand in dieser Frage viel zu kurz gegriffen“, erklärt Dr. Thomas Sauer, ULA-Vizepräsident und Vorsitzender des Gesamtsprecherausschusses des Evonik-Konzerns.

„Ein wirklicher Durchbruch wäre eine Verzehnfachung des aktuellen Freibetrags auf 3.600 Euro jährlich gewesen, da Deutschland selbst nach den aktuellen Anpassungen noch immer im unteren Bereich der Förderung in unseren Nachbarländern liegt. Für die nächste Legislaturperiode könnten wir uns ein Stufenmodell vorstellen“, so Sauer. Was die Wirtschaft jetzt dringend brauche, sei Planungsmöglichkeit und Perspektive. „Die jetzige Erhöhung kommt für das laufende Jahr für die Unternehmen bereits viel zu spät, um noch Wirkung zu entfalten.“ Ebenso sei bedauerlich, dass die Bedürfnisse der Start-up-Branche trotz Nachbesserungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, um im globalen Wettbewerb um die besten Talente künftig als Standort auf Augenhöhe agieren zu können.

„Richtig gemacht, kann die Mitarbeiterbeteiligung eine Win-win-Situation für alle sein. Wer am Risiko eines Unternehmens beteiligt ist, ist mit mehr Verantwortung und Engagement dabei. Eine stärkere Teilhabe am Erfolg der Wirtschaft kann breiten Schichten einen wesentlichen Beitrag zur Vermögensbildung und Altersvorsorge ermöglichen“, erklärt Sauer. Gerade für junge Arbeitnehmer sei eine Diversifizierung in den Anlageformen zur Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung sowie der anhaltenden Niedrigzinspolitik mehr denn je erforderlich.

„Auch wenn viele Stimmen aus der Wirtschaft seit langem die Politik zum Handeln bei dem Thema auffordern, bedeutet dies nicht, dass entsprechende Gesetze automatisch zu Selbstläufern werden. Hier kommen die Unternehmen in die Pflicht, diese auch umzusetzen. Was es zusätzlich braucht, ist eine breit angelegte staatliche Informationskampagne, um Unternehmen und Arbeitnehmer für die Chancen von Mitarbeiterbeteiligungen zu sensibilisieren“, fordert der Vizepräsident der Führungskräfte. Als Dachverband der Führungskräfte steht die ULA bereit, ihren Teil hierzu beizutragen und über unsere branchenübergreifenden Mitgliedsverbände bis hinein in die Werksgruppen in den einzelnen Unternehmen aktiv Überzeugungsarbeit zu leisten.“

Stellungnahme der ULA zum Referentenentwurf des Gesetzes:

https://www.ula.de/ula-stellungnahme-betriebsraetestaerkungsgesetz/

PDF Download der Pressemitteilung

 

 

23. April 2021
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