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Rentenreform: drei Säulen, eine Rechnung – Wie die Rente für alle Generationen finanzierbar und fair werden kann

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Wie lässt sich die Altersvorsorge stabilisieren, ohne die demografische Last über höhere Beiträge, Steuern oder neue Pflichten weiterzureichen?   

33 Empfehlungen hat die Alterssicherungskommission vorgelegt. Die ULA begrüßt vor allem mehr Kapitaldeckung – weist aber auch auf die Notwendigkeit fairer Übergangslösungen beim Renteneintrittsalter hin. Zukunftsfest wird das System nur, wenn gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge gemeinsam gestärkt werden.

Seit dem 23. Juni 2026 liegt der Bericht der Alterssicherungskommission vor. Anfang Juli kündigte die Koalition die vollständige und zügige Umsetzung an; das Gesetzgebungsverfahren sollte bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Anfang September war die Ausgestaltung noch offen. Jetzt entscheidet sich, ob daraus eine echte Reform des Dreisäulensystems aus gesetzlicher Rentenversicherung (GRV), betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) wird oder ob dieser Kompromiss zerredet wird.  Laut Statistischem Bundesamt kamen auf 100 Menschen zwischen 20 und 66 zuletzt 32 über 67-Jährige – 2040 sollen es schon 45 sein. Unter geltendem Recht würde der Beitragssatz laut Deutscher Rentenversicherung 2031 von 18,6 auf 20,2 Prozent und 2040 auf 21,1 Prozent steigen, das Rentenniveau aber bis 2040 auf 46,4 Prozent sinken. Für 2027 sind 132 Milliarden Euro Bundesleistungen an die Rentenversicherung vorgesehen – rund 4,6 Milliarden mehr als 2026. Die demografische Last verschwindet nicht durch Verschiebung zwischen Beiträgen und Steuermitteln, nötig sind Strukturreformen. Die ULA begrüßt, dass die Alterssicherungskommission nachhaltige Lösungen vorschlägt statt wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Lücke kurzfristig über eine höhere Beitragsbemessungsgrenze zu füllen.

Ein zentraler Strukturhebel der Kommission: mehr Kapitaldeckung. Eine obligatorische gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild soll über einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitragssatz von zwei Prozent in individuellen Kapitalkonten aufgebaut werden. Die ULA unterstützt dies, setzt sich aber für eine Finanzierung der vorübergehend höheren Kosten aus Bundesmitteln ein.  Zudem sind unabhängige Governance, Schutz vor Zweckentfremdung und transparente Individualansprüche nötig.

In ihrem Positionspapier zur Alterssicherung betont die ULA: „Kapitaldeckung soll Renditechancen erschließen, ohne die Lohnnebenkosten dauerhaft zu erhöhen.“ Kapitaldeckung allein reicht nicht, um den demografischen Effekt auszugleichen. Neben der Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors soll die Lebensarbeitszeit erhöht werden. Die Kommission will die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung koppeln; nach ihrer Projektion steigt sie bis 2041 auf 67,5 Jahre.  Auch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll entfallen.

Diese Anpassungen sind demografisch bedingt sinnvoll. Aber: Wer länger arbeiten soll, muss auch länger arbeiten können. Viele Fach- und Führungskräfte müssen schon heute darum kämpfen, ihre Stelle bis zum Renteneintrittsalter halten zu können. Zudem erhalten viele ältere Beschäftigte seltener Zugang zu Weiterbildung, um ihre Fähigkeiten aktuell zu halten. Die Bundesregierung will zusätzlich den Kündigungsschutz für diese Gruppe von Fach- und Führungskräften aufweichen – ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die hohe Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen leisten.

Aus Sicht der ULA sollte der Renteneintritt für Beschäftigte wie Arbeitgebende planbar sein: mit fairen Übergangsfristen bei der Erhöhung der Altersgrenzen, Arbeitgeberanreizen für Weiterbildung und altersgerechte Beschäftigung sowie Abfederungsmodellen wie der Altersteilzeit im Blockmodell. „Wer Beschäftigte länger im Erwerbsleben halten will, muss ihnen ermöglichen, dort zu bleiben“, heißt es im ULA-Positionspapier.

 

Diversifizierung notwendig

Angesichts des demografischen Wandels ist eine diversifizierte Versicherung wichtig. Die drei Säulen müssen als Gesamtpaket gedacht sein. Zudem sollten die zweite und dritte Säule stärker verbreitet und Hürden abgebaut werden. Fach- und Führungskräfte sind häufig in allen drei Säulen versichert und beraten teilweise in ihren Unternehmen zu betrieblichen Vorsorgeangeboten. Sie wissen: Die bAV muss praktikabler, digitaler und angesichts häufigerer Arbeitgeberwechsel auch portabler werden, um in der neuen Arbeitswelt attraktiv zu bleiben. Das Once-only-Prinzip bei Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten und ein starker Sozialpartnerdialog können ihre Verbreitung erhöhen. Bessere Finanzbildung ab der Schule ist für die Vorsorgestruktur ausschlaggebend.

Hinzu kommen Reformen der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge. Ab 2027 sollen Altersvorsorgedepots mit chancenorientierten, auch weniger garantiegebundenen Produkten starten, im August beschloss das Kabinett die Frühstartrente. Das eröffnet Renditechancen – entscheidend sind jedoch eine unabhängige, vor Zweckentfremdung geschützte Verwaltung sowie ein transparentes Monitoring von Renditen, Kosten, Verbreitung und Verteilungswirkungen. So wird die dritte Säule als wertvolle Ergänzung des Rentensystems gestärkt.

Reformideen müssen an ihrer Wirkung gemessen werden. So kann eine Ausweitung des Versichertenkreises sozialpolitisch gewünscht sein, löst aber die kurz- und mittelfristige Finanzierungslücke nicht. Die Alterssicherungskommission betrachtet die Reform als Gesamtpaket; auch die Bundesregierung hatte eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ angekündigt. Diesem Anspruch muss sie für eine wirksame Reform gerecht werden.

Generationengerechtigkeit heißt: keine Säule auf Kosten einer anderen stabilisieren und die Rechnung nicht in die Zukunft verschieben. Kapitaldeckung, Erwerbsdauer, Beschäftigungsfähigkeit, stabile Beiträge, verlässliche Ansprüche sowie betriebliche und private Vorsorge müssen als System zusammenwirken.

Entscheidend ist nicht, ob Deutschland seine Altersvorsorge reformieren muss, sondern ob die drei Säulen so geordnet werden, dass die Rechnung auch für die nächste Generation aufgeht. Das letzte Zeitfenster für diese Reformen ist jetzt offen – wenn die geburtenstarken Jahrgänge erst in Rente sind, ist es zu spät.

 

ULA-Positionspapier für eine generationengerechte Altersvorsorge (PDF)

7. Oktober 2026
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