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Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wer wird steuerlich entlastet?

Vorsorge & Finanzen
(c) Pixelot - Fotolia.com (#104465742)

Wer wird steuerlich entlastet? Ein gemeinsames Ziel eint alle Parteiprogramme im Bereich der Steuerpolitik der kommenden Vier Jahre: Die Entlastung mittlerer und unterer Einkommen.

SPD, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und AfD fordern dafür jeweils eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Ein weiterer Vorschlag taucht übereinstimmend bei CDU/ CSU und SPD auf. Der Grenzsteuersatz von 42 Prozent soll in Steuerklasse I erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro gelten (heute bereits ab 54.401 Euro). Nach dem Willen der SPD soll die Steuerprogression oberhalb von 60.000 Euro dann weiter auf 45 Prozent steigen (ab 76.000 Euro). Ohne konkrete Zahlen zu nennen, fordert die FDP eine „Rechtsverschiebung“ des Steuertarifs. Diese würde ebenfalls die ebenfalls die Progression im mittleren Bereich abflachen . Zusätzlich will sie mit dynamischen Eckwerten im Steuertarif („Tarif auf Rädern“) die „kalte Progression“ dauerhaft beseitigen. Letzteres plant auch die AfD, die außerdem den linearen Tarif durch ein Stufensteuersystem ersetzen will.

Einen nicht quantifizierten „höheren Spitzensteuersatz“ ab 100.000 Euro fordern Bündnis 90/Die Grünen, die Linke eine „Reichensteuer“ von 60 Prozent ab 260.000 Euro und 75 Prozent ab einer Million Euro Jahreseinkommen.

Unterschiedliche Pläne beim Solidaritätszuschlag

Den Solidaritätszuschlag wollen die Unionsparteien ab 2020 schrittweise abschaffen – die FDP bis 2019 komplett. Die SPD will zunächst nur die Schwelle anheben, ab welcher der Zuschlag erhoben wird. Sie liegt derzeit bei circa 1.400 Euro pro Monat in Steuerklasse I.

Eine Abschaffung der Abgeltungssteuer und die Besteuerung von Kapitaleinkünften zum individuellen Satz fordern Unionsparteien, SPD und Linke. Bei CDU/CSU findet sich der Vorbehalt eines „funktionierenden Informationsaustauschs“ der Finanzbehörden.

Bei den Plänen zur Besteuerung von Ehen und Familien gibt es ebenfalls Gemeinsamkeiten: Einen Übergang zu einem Familiensplitting fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke, bei der SPD mit Bestandsschutz für bestehende Ehe und bei den Grünen mit einem Wahlrecht für bereits Verheiratete zwischen alten und neuen System. Die AfD fordert das Familiensplitting als Ergänzung zum Ehegattensplitting.

Zugunsten von Kindern fordern CDU/CSU höhere Kinderfreibeträge, die SPD einen Kinderzuschlag zum Kindergeld für Geringverdiener, die Linke eine deutliche Erhöhung des Kindergelds. . Am weitesten gehen die Grünen mit der Forderung nach einer Schaffung eines neuen Familienbudgets und einer einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung.

Größere Unterschiede bei Vermögen- und Erbschafsteuer

Bei den wirtschaftspolitisch relevanten Fragen der Erbschaftsteuer und der Wiedereinführung einer Vermögensteuer sind die Unterschiede größer. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen eine Vermögensteuer explizit ab. Die Linke (fünf Prozent oberhalb einer Million beziehungsweise fünf Millionen Betriebsvermögen) und Bündnis 90/Die Grünen („für Superreiche“) sind dafür. Die SPD schweigt sich hierzu aus. Die Erbschaftsteuer wiederum soll nach dem Willen der AfD ganz abgeschafft werden. Demgegenüber wollen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen große Erbschaften stärker belasten, während die Programme der Unionsparteien und der FDP Verschärfungen explizit ausschließen.

Eine vollständige Übersicht über weitere die Positionen der Parteien sowie der ULA zur Steuerpolitik wurde unter www.ula.de/ wahl-2017/steuern veröffentlicht.

27. Juli 2017
Schlagworte: Bundestagswahl
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