Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wenig Dissens im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht und Arbeitspolitik bergen im aktuellen Wahlkampf nur wenig Zündstoff. Dies betrifft auch Themen, zu denen die Parteien früher stark abweichende Positionen bezogen haben wie etwa über Mitbestimmung oder den Kündigungsschutz

In den Wahlprogrammen der politischen Parteien taucht der Kündigungsschutz nur noch punktuell auf, zum Beispiel in der Forderung der Partei Die Linke nach einem besseren Kündigungsschutz für Organe der Betriebsverfassung.

Teilweise keine Aussagen zum Thema Mitbestimmung

Zum Thema Mitbestimmung enthalten die Wahlprogramme von Union, FDP und AfD überhaupt keine Aussagen, also weder Forderungen nach einer Stärkung noch nach Einschnitten. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verlangen hingegen Verbesserungen. Aus ULA-Sicht besonders relevant sind die Forderungen zum Mitbestimmungsgesetz, das leitenden Angestellten im Rahmen der „paritätischen“ Aufsichtsratsmitbestimmung einen Sitz sichert. Hier treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, das Gesetz bereits auf Kapitalgesellschaften mit 1.000 Arbeitnehmern anzuwenden (heute 2.000). Die Linke schlägt die Absenkung auf 100 Arbeitnehmer vor. Die ULA hält, auch aus Gründen der Akzeptanz des gesamten Mitbestimmungssystems, die aktuellen Grenzwerte für richtig bemessen.

SPD, Linke und Grüne sehen auch Bedarf für einen besseren Schutz von Betriebsräten sowie härtere Strafen für die Behinderung der Betriebsratsarbeit. Die SPD will neue Initiativrechte für Betriebsräte für die berufliche Bildung und Betriebsräte. Auch hier geht die Linke am weitesten. Sie fordert, die Verpflichtung der Betriebsräte zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle des Unternehmens abzuschaffen.

Mehr Zeitautonomie und -souveränität wollen fast alle

Fast alle Parteien wollen arbeitszeitrechtliche Regelungen flexibilisieren, erklärtermaßen auch zugunsten von Zeitautonomie und Zeitsouveränität der Arbeitnehmer. Die Ausnahme bildet die AfD, die sich wie bereits zur Mitbestimmung zu diesem Thema nicht äußert. Ein Rückkehrrecht aus einer vom Arbeitnehmer beantragten Teilzeit in Vollzeit unterstützten nicht nur SPD, Grüne und Linke, sondern („in Absprache mit den Tarifpartnern“) auch die Unionsparteien. Ein entsprechender Reformvorstoß von Arbeitsministerin Andrea Nahles war noch im Frühjahr am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.

SPD und Unionsparteien sind sich darin einig, dass Abweichungen von gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeit vorrangig im Rahmen von Tarifverträgen geregelt werden sollten. Dies wirft Fragen auf für Führungskräfte, die weder tarifgebunden sind noch einen Status als leitende Angestellte haben. Diese Arbeitnehmer werden Arbeitszeitgesetz auch in Zukunft unterliegen . Die FDP strebt eine weitgehende Aufhebung der Vorschriften über die werktägliche Arbeitszeit sowie über Ruhezeiten ein. Im Übrigen setzt sie auf das Instrument von besser übertragbaren Langzeitkonten für eine flexible Verteilung der Arbeitszeit im gesamten Erwerbsverlauf. Für eine freiere Wahl des Arbeitsorts sprechen sich SPD, Grüne und die Linke aus (Recht auf Homeoffice). Die FDP will faktische Hürden für eine Nutzung von Heimarbeitsplätzen durch eine Modernisierung und Entbürokratisierung von Arbeitsschutzvorschriften abbauen.

Eine vollständige Übersicht über weitere die Positionen im Bereich Arbeitspolitik (mit den Positionen zu weiteren Fragen wie Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerdatenschutz, Schutz vor psychischer Überlast) wurde unter www.ula.de/wahl-2017/arbeit veröffentlicht.