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40 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Standortvorteil wahren

Arbeit & Mitbestimmung
Symbolfoto Konjunktur, © Gerhard1302 - Fotolia.com (#105516602)
© Gerhard1302 - Fotolia.com (#105516602)

Die Führungskräftevereinigung ULA hat aus Anlass des 40. Jahrestags des Inkrafttretens des Mitbestimmungsgesetzes eine positive Bilanz gezogen. „Auch nach 40 Jahren gilt: Die Unternehmensmitbestimmung ist ein Standortvorteil. Der leitende Angestellte leistet für eine gute Aufsichtsratsarbeit einen wertvollen Betrag“ äußerte ULA-Präsident Dr. Roland Leroux am Rande eines offiziellen Festakts im Deutschen Historischen Museum in Berlin.

Für die Führungskräftevereinigung ULA sprechen gute wirtschaftliche Gründe für ein Festhalten am Prinzip der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern an der Aufsicht über Kapitalgesellschaften. Viele wissenschaftliche Studien liefern Belege für positive wirtschaftliche Effekte, etwa bei den Investitions- oder Ausbildungsquoten.

Auch die übergeordneten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründe für die Unternehmensmitbestimmung sind bis heute gültig. Leroux: „Soziale Marktwirtschaft und ein stakeholder-orientiertes Unternehmensverständnis sind untrennbar verknüpft.“

Die Führungskräftevereinigung ULA sieht seit Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes dessen größte Stärke in einer pluralen Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Anteilseignervertreter, unternehmensangehörige Arbeitnehmer, Gewerkschaftsvertreter und die leitenden Angestellten bringen jeweils eigene Kompetenzen und Erfahrungshintergründe in die Aufsichtsratsarbeit ein. Dies verbessert die Entscheidungsqualität bei strategischen Entscheidungen.

Sorge bereitet bei aller Zufriedenheit die langsam aber stetig schwindende Basis der Unternehmensmitbestimmung. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglichen es Unternehmen, die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes zu umgehen. Auch die Europäische Gesellschaft (SE) bietet aus Sicht der ULA keinen vollwertigen Ersatz für das mit dem Mitbestimmungsgesetz erreichte Niveau an Arbeitnehmerbeteiligung. Insbesondere schützt die gesetzliche Auffangregelung, die die Verhandlungen über die Mitbestimmung in einer SE flankiert, nicht den Sitz des leitenden Angestellten auf der Arbeitnehmerbank.

ULA-Präsident Dr. Roland Leroux: „Wir werden auch in Zukunft in Wirtschaft und Politik mit Nachdruck für die Vorzüge der Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz werben. So wollen wir sicherstellen, dass auch zum 50. Jahrestag im Jahr 2026 die Unternehmensmitbestimmung ein Aushängeschild der deutschen Wirtschaft sein wird.“

 

1. Juli 2016
Schlagworte: Europäische Gesellschaft (SE), Mitbestimmung
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