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Führungskräfte: Betriebliche Interessenvertretungen sichern Equal Pay

Arbeit & Mitbestimmung, Chancengleichheit & Vielfalt
Symbolfoto Teamarbeit, Mitbestimmung
© nd3000 – Fotolia.com (#139840693)

Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz zielt nicht darauf ab, einen individuellen Anspruch auf Auskunft der Gehaltshöhe unter Kollegen zu schaffen. Diese Klarstellung vonseiten der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat die Führungskräftevereinigung ULA begrüßt.

Nach Ansicht des ULA-Hauptgeschäftsführers Ludger Ramme ist die Verhinderung von Entgeltdiskriminierung eine vorrangige Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen: Betriebsrat und Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten. „Beide haben sowohl die Pflicht als auch die erforderlichen Mittel, um gegen sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen bei der Entlohnung und bei den Arbeitsbedingungen vorzugehen.“

Auch neue rechtliche Instrumente zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit sind in den Händen der betrieblichen Interessenvertretungen richtig aufgehoben. Die ULA hält es daher für sinnvoll, den Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einzuschränken. In dieser Größenklasse sind gewählte Arbeitnehmervertretungen nahezu flächendeckend vorhanden.

Darüber hinaus betrachtet die ULA die bereits heute im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten Beweiserleichterungen als ein wirkungsvolles Instrument zur Gewährleistung von Entgeltgleichheit.

Grundsätzlich zeigt sich die ULA offen für eine Diskussion über ein Entgeltgleichheitsgesetz. „Die ULA bekennt sich ohne Wenn und Aber zum Grundsatz des Equal Pay“, betont Ludger Ramme. Wo Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen Aufgaben und gleicher Qualifikation nicht durch objektive sachliche Kriterien zu erklären seien, dürfe und sollte gehandelt werden. Ramme weiter: „An dieser Frage sollten die geplanten Gespräche zwischen Regierung und Interessenverbänden ansetzen.“

9. März 2015
Schlagworte: Equal Pay, Sprecherausschuss
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