Betriebsratswahlen 2018: Kandidaten des VAA überzeugen

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Ganz im Zeichen der Betriebsratswahlen in den Chemie- und Pharmaunternehmen hat die erste Hälfte dieses Jahres gestanden. Nun sind die Wahlen vorbei – und fast überall konnten die Kandidaten des VAA ihre Position halten oder sogar ausbauen. Damit hat sich die über anderthalb Jahre sorgfältig geplante und gemeinsam mit den Werksgruppen vorbereitete Kampagne ausgezahlt.

„Zum anderen waren wir aber auch noch nie so gut aufgestellt – mit 74 aktiven Kandidaten und mit einem gut organisierten Wahlkampfteam. So konnten wir über viele Wochen Präsenz im Wahlkampf zeigen und unsere Wähler motivieren, unter anderem bei Rundgängen zu zweit mit intensiven Gesprächen oder über zentrale Mobilisierungsaktionen vor den Kantinen.“ Besonders positiv sei von den Wählern der Auftritt als starkes und selbstbewusstes Team wahrgenommen worden, nicht zuletzt über die extra angeschafften grünen Jacken oder über das Wahlplakat.

Ein weiteres Best-Practice-Beispiel schildert Dr. Michael Friedrich von der Werksgruppe Sanofi-Aventis Deutschland. Am Standort Frankfurt-Höchst konnte der VAA die Zahl der Mandate im Betriebsrat von drei auf fünf steigern. „Ausschlaggebende Gründe waren sicher die Themen der nicht zufriedenstellenden Gehaltsentwicklung und die damit verbundene Geringschätzung der AT-Mitarbeiter. Außerdem konnten wir offensichtlich die Beteiligung der in den letzten Jahren gestiegenen AT-Mitarbeiterschaft an der Betriebsratswahl erhöhen.“ Denn insgesamt sei die Beteiligung der Belegschaft an der Wahl geringer ausgefallen.

Nach einer über anderthalb Jahre dauernden Kampagne haben die VAA-Mitglieder in den meisten Werksgruppen Grund zur Freude. Allerdings gebe es keine Zeit zum Durchatmen, warnt Thomas Spilke und sieht eine Parallele zur aktuell laufenden Fußballweltmeisterschaft: „Wir haben die Qualifikation mit Bravour geschafft, aber das eigentliche Turnier, also die harte, tägliche Arbeit in den Betriebsräten, beginnt jetzt erst richtig.“ Und das dauere keine vier Wochen, sondern im Regelfall vier Jahre, in denen sich die Mandatsträger immer wieder aufs Neue bewähren müssen.