ula.de
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Pressemitteilungen
    • Presseecho
    • Pro & Contra
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • ULA-Mixed Leadership Konferenz 2023
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu Mail
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • Pressemitteilungen
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Presseecho
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Social Media Links
  • Mail
  • LinkedIn
  • Twitter

Private Handynummer – Tabu für den Arbeitgeber?

Aktuelles, Qualifizierung & Prävention, VAA
Banner VAA Führungskräfte Chemie
© VAA

Im Zeitalter von Smartphone und Notebook gehört die ständige Erreichbarkeit für die meisten Führungskräfte mittlerweile zum Arbeitsalltag. Auch wenn viele von ihnen ein Diensthandy nutzen, fragen einige Arbeitgeber für etwaige Notfälle zusätzlich die private Handynummer ab. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer zur Herausgabe der privaten Handynummer verpflichtet ist.

Das Landratsamt Greiz als Arbeitgeber wollte die Bereitschaftszeiten effektiver organisieren und wies seine Arbeitnehmer an, ihre privaten Handynummern mitzuteilen. Die Arbeitnehmer sollten auch außerhalb der Dienstzeiten für die Rettungsleitstelle per Handy erreichbar sein. Diese Bereitschaften beschränkten sich nach der Intention des Arbeitgebers nur auf Notfälle. Zwei Arbeitnehmer gaben daraufhin ihre privaten Festnetznummern an, verweigerten jedoch die Mitteilung ihrer Handynummern. Diese Weigerung sanktionierte der Arbeitgeber jeweils mit einer Abmahnung. Gegen diese Abmahnungen setzten sich die beiden Arbeitnehmer sowohl in der ersten Instanz als auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen erfolgreich zur Wehr.

Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer

Nach Auffassung der Thüringer Richter ermöglicht die Herausgabe der privaten Handynummer dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer fast immer und überall zu erreichen. Der Arbeitnehmer könne in seiner Freizeit selbst darüber bestimmen, für wen er erreichbar sein wolle (Urteil vom 16. Mai 2018, Aktenzeichen: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17). Bei einer ständigen Erreichbarkeit könne man nicht mehr wirklich zur Ruhe kommen.

Das sei ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der nur unter ganz besonderen Umständen gegen seinen Willen hinnehmbar sei. Es könne auch auf anderem Weg sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer im Notfall erreichbar seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Arbeitgeber das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten. Das gelte beispielsweise dann, wenn sich die Arbeitspflichten des Mitarbeiters nicht anders sinnvoll organisieren ließen, was der Arbeitgeber in dem vorliegenden Fall nicht darlegen konnte. Folgerichtig waren die erteilten Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen. Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

VAA-Praxistipp

Das Urteil des LAG Thüringen stellt klar, dass dem Recht des Arbeitgebers auf Kenntnis der privaten Handynummer seiner Mitarbeiter enge Grenzen gesetzt sind. Wer seine private handynummer gegenüber dem Arbeitgeber nicht preisgeben will, ist im Regelfall auch nicht dazu verpflichtet.

29. Juni 2018
Schlagworte: Arbeiten 4.0
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Share on X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.ula.de/wp-content/uploads/2017/04/20170428_ruhiger_Hintergrund_VAA_blau.png 400 960 Wencke Jasper https://www.ula.de/wp-content/uploads/2022/01/ULA_Logo2022_RGB_website_268x110px.png Wencke Jasper2018-06-29 10:06:452018-06-29 10:06:45Private Handynummer – Tabu für den Arbeitgeber?
Das könnte Dich auch interessieren
Banner VAA Führungskräfte Chemie 100 Jahre VAA: eine bewegte Geschichte
Banner VDL Bundesverband Agrar Ernährung Umwelt „Landwirtschaft 4.0 – Digitalisierung in der Arbeitswelt“ – VDL-Fachforum
Arbeiten 4.0: Führungskräfte sehen Nachholbedarf bei flexiblen Arbeitsformen
© sdecoret – Fotolia.com ( #122616893) Führungskräfte offen für Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht
Banner VAA Führungskräfte Chemie Befindlichkeitsumfrage 2018: Covestro übernimmt Tabellenspitze
Banner VAA Führungskräfte Chemie VAA-Jahrbuch 2018 „Globalisierung, Digitalisierung: Mitbestimmen!“
Search Search

Newsletter

Jetzt zum Newsletter anmelden
Aktuelles von der ULA
Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, haben wir Ihnen eine Bestätigungsmail gesendet. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie Ihre Anmeldung, um den Vorgang abzuschließen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

News

  • GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag: Jetzt muss nachgebessert werden12. Juni 2026 - 10:15
  • Fotos: privat, Fotofabrik Stuttgart
    Gastbeitrag: Corporate Governance – Transformation beginnt im Aufsichtsrat10. Juni 2026 - 9:48
  • Victoria Aurel
    Gastbeitrag: Künstliche Intelligenz und Führung – Wie KI Führung in Organisationen verändern wird und wie wir uns darauf vorbereiten können9. Juni 2026 - 9:45

Informatives

  • Wer ist die ULA?
  • Gremien & Geschäftsstelle
  • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
  • Veranstaltungen
  

Partner

CEC – European Managers

ULA e.V.

ULA e.V.
Deutscher Führungskräfteverband
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 33, 10117 Berlin
Telefon: +49 30-306963-0
info@ula.de
Amtsgericht Charlottenburg
VR 36138 B

Impressum
Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen

© Copyright 2017 - ula.de
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen
Link to: Betriebsratswahlen 2018: Kandidaten des VAA überzeugen Link to: Betriebsratswahlen 2018: Kandidaten des VAA überzeugen Betriebsratswahlen 2018: Kandidaten des VAA überzeugenBanner VAA Führungskräfte ChemieLink to: Europäische Führungskräfte: Nicht Personaleinsparungen sind die wichtigsten Treiber der Digitalisierung, sondern Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit – dies aber oft auf Kosten der Arbeitsbedingungen Link to: Europäische Führungskräfte: Nicht Personaleinsparungen sind die wichtigsten Treiber der Digitalisierung, sondern Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit – dies aber oft auf Kosten der Arbeitsbedingungen Banner bdvbEuropäische Führungskräfte: Nicht Personaleinsparungen sind die wichtigsten...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen