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ULA zur Frauenquote: Flucht aus Mitbestimmung über Europa verhindern

Arbeit & Mitbestimmung, Europa & Wirtschaft
Symbolfoto Europa, © jorisvo – Fotolia.com (#79156703)
© jorisvo – Fotolia.com (#79156703)

Als lückenhaft kritisiert der Führungskräfteverband ULA den Gesetzentwurf über die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Die Führungskräfte fordern die volle Anwendung der Quote auch auf Europäische Aktiengesellschaften (SE) mit Sitz in Deutschland.

Derzeit enthält der Gesetzentwurf lediglich eine Bestimmung, derzufolge in einer SE mit paritätisch besetztem Aufsichtsrat die 30-Prozent-Quote erreicht werden soll, aber nicht zwingend muss.

„Damit setzt der Gesetzgeber einen Anreiz für eine Flucht aus mitbestimmungspflichtigen deutschen Rechtsformen in die SE“, urteilte ULA-Präsident Dr. Roland Leroux auf einer Tagung zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ des Europäischen Führungskräfteverbandes „CEC – European Managers“ in Cannes. „Wenn der Konsens besteht, eine Quote einzuführen, dann muss man sie auch richtig umsetzen“, ergänzt Leroux. Juristisch dürfe es keine Schlupflöcher geben.

Nach geltendem Recht werden die Modalitäten der Mitbestimmung auf Unternehmensebene bei einer SE-Gründung – oder bei der Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine SE – zwischen dem Unternehmen und den gewählten Arbeitnehmervertretern ausgehandelt.

Aus Sicht der ULA darf die Vermeidung einer Frauenquote im Aufsichtsrat eines in Deutschland ansässigen Unternehmens kein alleiniges Motiv für einen Wechsel der Rechtsform sein. ULA-Präsident Leroux betont: „Der Gesetzgeber sollte alle gesetzgeberischen Möglichkeiten ausschöpfen, um dies sicherzustellen.“ Keinesfalls dürfe das bewährte Prinzip der Unternehmensmitbestimmung über den Umweg einer Europäischen Gesellschaft ausgehebelt werden.

2. Juli 2015
Schlagworte: EU-Gesellschaftsrecht, Europäische Gesellschaft (SE), Mitbestimmung, Quote
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