ula.de
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Pressemitteilungen
    • Presseecho
    • Pro & Contra
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • ULA-Mixed Leadership Konferenz 2023
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu Mail
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Über uns
    • Wer ist die ULA?
    • Gremien & Geschäftsstelle
    • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
    • Pressemitteilungen
    • ULA-Nachrichten
    • Positionen
    • Presseecho
    • Video & Podcast
    • Leadership Insiders
    • Umfragen
    • Broschüren
  • Veranstaltungen
    • Deutscher Führungskräftetag
    • Mixed Leadership Konferenz
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2021
      • Mixed Leadership Veranstaltung 2019
    • Führungskräfte-Dialog
    • Politik-Dialog
  • Social Media Links
  • Mail
  • LinkedIn
  • Twitter

Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wenig Dissens im Arbeitsrecht

Arbeit & Mitbestimmung
Symbolfoto Teamarbeit, © Rawpixel.com - Fotolia.com (#102383951)
© Rawpixel.com - Fotolia.com (#102383951)

Arbeitsrecht und Arbeitspolitik bergen im aktuellen Wahlkampf nur wenig Zündstoff. Dies betrifft auch Themen, zu denen die Parteien früher stark abweichende Positionen bezogen haben wie etwa über Mitbestimmung oder den Kündigungsschutz

In den Wahlprogrammen der politischen Parteien taucht der Kündigungsschutz nur noch punktuell auf, zum Beispiel in der Forderung der Partei Die Linke nach einem besseren Kündigungsschutz für Organe der Betriebsverfassung.

Teilweise keine Aussagen zum Thema Mitbestimmung

Zum Thema Mitbestimmung enthalten die Wahlprogramme von Union, FDP und AfD überhaupt keine Aussagen, also weder Forderungen nach einer Stärkung noch nach Einschnitten. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verlangen hingegen Verbesserungen. Aus ULA-Sicht besonders relevant sind die Forderungen zum Mitbestimmungsgesetz, das leitenden Angestellten im Rahmen der „paritätischen“ Aufsichtsratsmitbestimmung einen Sitz sichert. Hier treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, das Gesetz bereits auf Kapitalgesellschaften mit 1.000 Arbeitnehmern anzuwenden (heute 2.000). Die Linke schlägt die Absenkung auf 100 Arbeitnehmer vor. Die ULA hält, auch aus Gründen der Akzeptanz des gesamten Mitbestimmungssystems, die aktuellen Grenzwerte für richtig bemessen.

SPD, Linke und Grüne sehen auch Bedarf für einen besseren Schutz von Betriebsräten sowie härtere Strafen für die Behinderung der Betriebsratsarbeit. Die SPD will neue Initiativrechte für Betriebsräte für die berufliche Bildung und Betriebsräte. Auch hier geht die Linke am weitesten. Sie fordert, die Verpflichtung der Betriebsräte zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle des Unternehmens abzuschaffen.

Mehr Zeitautonomie und -souveränität wollen fast alle

Fast alle Parteien wollen arbeitszeitrechtliche Regelungen flexibilisieren, erklärtermaßen auch zugunsten von Zeitautonomie und Zeitsouveränität der Arbeitnehmer. Die Ausnahme bildet die AfD, die sich wie bereits zur Mitbestimmung zu diesem Thema nicht äußert. Ein Rückkehrrecht aus einer vom Arbeitnehmer beantragten Teilzeit in Vollzeit unterstützten nicht nur SPD, Grüne und Linke, sondern („in Absprache mit den Tarifpartnern“) auch die Unionsparteien. Ein entsprechender Reformvorstoß von Arbeitsministerin Andrea Nahles war noch im Frühjahr am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.

SPD und Unionsparteien sind sich darin einig, dass Abweichungen von gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeit vorrangig im Rahmen von Tarifverträgen geregelt werden sollten. Dies wirft Fragen auf für Führungskräfte, die weder tarifgebunden sind noch einen Status als leitende Angestellte haben. Diese Arbeitnehmer werden Arbeitszeitgesetz auch in Zukunft unterliegen . Die FDP strebt eine weitgehende Aufhebung der Vorschriften über die werktägliche Arbeitszeit sowie über Ruhezeiten ein. Im Übrigen setzt sie auf das Instrument von besser übertragbaren Langzeitkonten für eine flexible Verteilung der Arbeitszeit im gesamten Erwerbsverlauf. Für eine freiere Wahl des Arbeitsorts sprechen sich SPD, Grüne und die Linke aus (Recht auf Homeoffice). Die FDP will faktische Hürden für eine Nutzung von Heimarbeitsplätzen durch eine Modernisierung und Entbürokratisierung von Arbeitsschutzvorschriften abbauen.

Eine vollständige Übersicht über weitere die Positionen im Bereich Arbeitspolitik (mit den Positionen zu weiteren Fragen wie Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerdatenschutz, Schutz vor psychischer Überlast) wurde unter www.ula.de/wahl-2017/arbeit veröffentlicht.

27. Juli 2017
Schlagworte: Bundestagswahl
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Share on X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.ula.de/wp-content/uploads/2017/03/Arbeitssitzung_102383951_960.jpg 400 960 ula https://www.ula.de/wp-content/uploads/2022/01/ULA_Logo2022_RGB_website_268x110px.png ula2017-07-27 19:43:472017-07-27 20:16:47Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wenig Dissens im Arbeitsrecht
Das könnte Dich auch interessieren
Symbolfoto Politik, Bundestag, © JFL Photography – Fotolia.com (#138699045) Forderungen der Führungskräftevereinigung ULA zur Bundestagswahl 2017
Symbolfoto Presse, © mitrija – Fotolia.com (#68115641) SPD sagt Ja zur GroKo: Neue Regierung für Deutschland
Banner bdvb Ökonomen fordern Digitalministerium
Banner VK Völklinger Kreis Gleichstellung von LSBTI im Beruf: Völklinger Kreis veröffentlicht Auswertung seiner Wahlprüfsteine
Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wer wird steuerlich entlastet?
Kommentar Roland Leroux zum Ja der SPD zur GroKo: Endlich!
Search Search

Newsletter

Jetzt zum Newsletter anmelden
Aktuelles von der ULA
Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, haben wir Ihnen eine Bestätigungsmail gesendet. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie Ihre Anmeldung, um den Vorgang abzuschließen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

News

  • GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag: Jetzt muss nachgebessert werden12. Juni 2026 - 10:15
  • Fotos: privat, Fotofabrik Stuttgart
    Gastbeitrag: Corporate Governance – Transformation beginnt im Aufsichtsrat10. Juni 2026 - 9:48
  • Victoria Aurel
    Gastbeitrag: Künstliche Intelligenz und Führung – Wie KI Führung in Organisationen verändern wird und wie wir uns darauf vorbereiten können9. Juni 2026 - 9:45

Informatives

  • Wer ist die ULA?
  • Gremien & Geschäftsstelle
  • Arbeitsgruppen
  • Unser Netzwerk
  • News
  • Veranstaltungen
  

Partner

CEC – European Managers

ULA e.V.

ULA e.V.
Deutscher Führungskräfteverband
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 33, 10117 Berlin
Telefon: +49 30-306963-0
info@ula.de
Amtsgericht Charlottenburg
VR 36138 B

Impressum
Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen

© Copyright 2017 - ula.de
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen
Link to: Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wer wird steuerlich entlastet? Link to: Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wer wird steuerlich entlastet? Wahlprogramme zur Bundestagswahl: Wer wird steuerlich entlastet?Link to: Was muss die Führungskraft von morgen leisten? Link to: Was muss die Führungskraft von morgen leisten? Banner CEC European ManagersWas muss die Führungskraft von morgen leisten?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen