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Kirchlicher Arbeitgeber: Arzt darf wieder heiraten

Aktuelles, Arbeit & Mitbestimmung, Völklinger Kreis
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© Völklinger Kreis

Zum Urteil des EuGH: Sonderweg im Arbeitsrecht der Kirche nähert sich dem Ende

Der Völklinger Kreis begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Kündigung eines Chefarztes aufgrund einer eingegangenen zweiten Ehe nach einer Scheidung nicht zu rechtfertigen ist.

Unser Vorstand für Politik Alf Spröde dazu:

„Wir erwarten, dass auch das Bundesarbeitsgericht, welches in dieser Angelegenheit den EuGH angerufen hat, diesen Fall im Sinne des gekündigten Chefarzt entscheiden wird. Dieses Urteil wird auch Konsequenzen in der Stärkung der Rechte von kirchlichen Mitarbeitenden außerhalb des direkten Verkündigungsdienstes haben. Lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans* und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) können nicht mehr so einfach mit dem Hinweis auf die Loyalitätspflicht gekündigt werden. Dies ist ein weitere Schritt zur Angleichung des Sonderwegs des kirchlichen Arbeitsrecht an geltendes Recht in Deutschland“.

https://www.tagesschau.de/inland/eugh-katholisch-arzt-101.html

Alf Spröde (52) war selbst bis vor wenigen Jahren als katholischer Priester im Erzbistum Köln tätig. Heute arbeitet  er als Coach und Berater im Trainingsinstitut eines Kommunalverbandes.

 

12. September 2018
Schlagworte: Chancengleichheit
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