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Herzlichen Glückwunsch 70 Jahre Grundgesetz!

Aktuelles, Chancengleichheit & Vielfalt, Völklinger Kreis
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© Völklinger Kreis

Mit dem 23. Mai 1949 haben die Mütter und Väter der neuen Bundesrepublik ein Grundgesetz verkündet, welches seit 70 Jahren für die Freiheit und die Würde eines jeden Menschen eintritt. Hier kann und darf es keinen Schritt zurück geben.

Der Völklinger Kreis tritt entschieden für die im Grundgesetz definierten Werte ein und stellt sich entschieden gegen jede populistische Aushöhlung dieser Werte.
„Das Grundgesetz ist die Lebensader unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft!“, so Politikvorstand Alf Spröde, „Der Völklinger Kreis unterstützt mit Nachdruck die Initiative für die Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz. Die europäische Grundrechtecharta soll Vorbild sein. Wir wünschen und fordern also die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters. Diese Anpassung ist ein klares Signal für eine lebendige und diverse Gesellschaft gegen jede rückwärtsgewandte populistische Bewegung.“

Der Berufsverband Völklinger Kreis e. V. (VK) unterstützt die Forderungen anderer zivilgesellschaftlicher Akteure nach Ergänzung des Artikels 3 seit Jahren. Die bereits errungenen Schritte zur Gleichstellung für lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans* und inter* (LSBTI) Menschen müssen grundgesetzlich vor einer Rückabwicklung durch Populisten geschützt werden. „Dieser Schutz ist die wesentliche Grundlage für weitere Maßnahmen zu einer wirklich gleichberechtigten Gesellschaft“, so Spröde.

Spröde erklärt weiter: „Die Initiative der Bundestagsfraktionen von Linken, FDP und Grünen kommt nicht zu früh. Wir begrüßen diesen Vorschlag. Die Regierungsfraktionen sollen ihren parteistrategischen Grabenkämpfen nicht wieder Menschenrechte opfern. Gerade zum 70. Jubiläum unserer lebendigen Verfassung gilt: Die bisherigen 63 Änderungen unseres atmenden Grundgesetzes fanden auch Mehrheiten. Gerade bei einer 64. Änderung von ‚Überfrachtung‘ zu sprechen, zeigt unbedachte Willkür und die Notwendigkeit, diesen Wert im Artikel 3 zu verewigen. Das Grundgesetz ist auch Leitlinie für demokratische Parteien.“

22. Mai 2019
Schlagworte: Chancengleichheit, Diversity
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