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Führungskräfte sehen staatliche Hilfen für Air Berlin kritisch

Arbeit & Mitbestimmung
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Für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin hat die Bundesregierung Überbrückungsgelder in Höhe von 150 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Dies sieht die Führungskräftevereinigung ULA kritisch. Neben Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit sprechen auch politische Gründe gegen diese Staatshilfe.

„Die Dachgesellschaft von Air Berlin ist eine englische ‚PLC‘ mit Sitz in London-Stansted“, erklärt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme. „Diese Rechtsform wurde mit dem klaren Ziel gewählt, die deutsche Mitbestimmung zu umgehen.“ Dass nun trotzdem der deutsche Staat – und nicht etwa der britische – einspringe, sei politisch inkonsequent. Ramme weiter: „Natürlich ist die Absicht nachvollziehbar, Schaden für viele Kunden und Arbeitnehmer in Deutschland abzuwenden. Allerdings dürfen die Gesellschafter von den Staatshilfen keinesfalls profitieren.“

ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme sieht generellen Handlungsbedarf bei gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen, die sich wie im Falle der Air Berlin auf Auslandsgesellschaften stützen. „Die Bundesregierung und auch die Europäische Kommission sollten nach Lösungen suchen, wie die daraus potenziell resultierenden Risiken zwischen dem Sitzstaat und dem Mitgliedsstaat verteilt werden, in dem die operativen Geschäfte gemacht werden.“ Nach Meinung der ULA sollte für die Insolvenzschäden von Gesellschaften vorrangig der Mitgliedstaat aufkommen, der die jeweilige Rechtsform angeboten hat – hier also das Vereinigte Königreich. Ludger Ramme betont: „Des Weiteren sollte für in Deutschland tätige Unternehmen die deutsche Mitbestimmung gelten, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform.“

18. August 2017
Schlagworte: Mitbestimmung
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