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ULA: Wir sagen Nein zu Sexismus! Klares Bekenntnis der Führungskräfte gegen Sexismus

Aktuelles, Chancengleichheit & Vielfalt, Kampagnen & Verbandsnews, Positionen
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© ULA

Noch immer sind Vorurteile und Diskriminierungen, die auf das Geschlecht und/oder sexuelle Orientierung bezogen sind, gesamtgesellschaftlich weit verbreitet. Dies kann sich gegen jedes Geschlecht richten, jedoch sind oft Frauen betroffen.

Vielen Menschen fällt dabei gar nicht auf, dass sie individuelle Grenzen überschreiten. Was für den einen ein witziger Spruch ist, ist für andere eine Beleidigung. Denn viele Verhaltensweisen oder Argumentationen werden heutzutage in Teilen noch als üblich angesehen. Traditionelle Rollenbilder und geschlechterstereotypische Umgangsweisen sind weiterhin tief verankert und tragen dazu bei, dass das eigene Verhalten nicht weiter hinterfragt wird und die andere Person negativ oder abwertend beurteilt wird. Oft ist es auch eine Art „Machtausübung“ innerhalb einer Organisation, in der ein bestimmter Status ein Verhalten vermeintlich legitimieren. Wenn etwa Frauen regelmäßig Aufgaben übernehmen sollen, für die sie überqualifiziert sind, sie nicht ernst genommen werden oder ihnen anderweitig vermittelt wird, dass ihre Arbeit und Expertise nicht im gleichen Maße zählt, wie die ihrer männlichen Kollegen, dann schadet das nicht nur der einzelnen Kollegin, sondern dem Arbeitsklima insgesamt.

Abwertende Sprüche und Witze, ungleiche Arbeitsbedingungen wie beispielsweise die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen in gleichwertigen Positionen und im schlimmsten Fall auch Straftaten wie körperliche Übergriffe (sexuelle Belästigung), sind allesamt Ausdrucksweisen von Sexismus. Sexismus verschränkt sich häufig mit Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit.

Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand. In Deutschland existieren rechtliche Rahmenbedingungen, auf die Betroffene und Verantwortliche in Organisationen bei der Wahrung eines respektvollen Umgangs miteinander zurückgreifen können.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12 ff. AGG). Seit 2006 ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben, dass Worte auch sexuelle Belästigung sein können.

Position der Führungskräfte
• Etablierung von positiven „Role-Models“ (Vorbildern), die für Gleichstellung, Respekt und kritisches Denken stehen
• Für eine respektvolle Arbeitskultur
• Keine Duldung von Sprüchen und Witzen, die abwertend gegenüber anderen Personen sind
• Bei Fehlverhalten direktes Einschreiten als Führungsaufgabe d.h. auf das Fehlverhalten aufmerksam machen und nicht schweigend abwarten, sondern Gespräch suchen und Konsequenzen ziehen
• Keine Toleranz von sexueller Belästigung – Sie ist eine Straftat und daher meldepflichtig
• Sexismus kann nicht nur im Arbeitsumfeld betrachtet werden, sondern ist auch ein gesamtgesellschaftliches Problem

Empfehlungen der Führungskräfte (an Unternehmen)
• Top/down-Kommunikation „Nein zu Sexismus“
• „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex), der auch Richtlinien zum Thema Sexismus enthält
• Regelmäßige verpflichtende Seminare für alle Mitarbeiter zum Thema Diversity müssen das Thema Sexismus beinhalten: Was ist Sexismus? Selbst- und Fremdwahrnehmung?
• Leicht zugängliche, unabhängige Anlaufstelle/Vertrauensperson für Beratungen bei sexueller Belästigung einrichten und kommunizieren
• Unternehmen sind in der Pflicht, klare HR-Richtlinien aufzustellen, woran sich Führungskräfte bezüglich des Umgangs mit Opfern und Tätern bei sexueller Belästigung orientieren können
• Grenzen achten: Mentoring Programme für Nachwuchs-Führungskräfte im Rahmen von Diversity

 

Das Positionspapier der ULA ist hier als PDF erhältlich.

 

 

14. Dezember 2020
Schlagworte: Chancengleichheit, Diversity
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